Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Deutsche (22 und 32 Jahre) Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem 22-jährigen Beschuldigten liegt u. a. Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung in 186 Fällen und versuchte gefährliche Körperverletzung in sieben Fällen zur Last. Dem 32-jährigen Beschuldigten liegt u. a. Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung in 186 Fällen und versuchte gefährliche Körperverletzung in 30 Fällen zur Last.

Am 16.05.2021 waren anlässlich des Fußballspiels SG Dynamo Dresden gegen Türkgücü München zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich des Rudolf-Harbig-Stadions mehrere tausend Polizeibeamte eingesetzt. In der Zeit von 15:25 Uhr bis 18:30 Uhr kam es in diesem Zusammenhang zu gewalttätigen Auseinandersetzungen.
Das Spiel fand ohne Zuschauer statt, weil die an diesem Tag geltenden Regeln der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung die Öffnung von Einrichtungen des Sportbetriebes untersagten, ebenso öffentliche Ansammlungen.

Dessen ungeachtet versammelten sich mehrere Tausend Personen im Großen Garten, feierten und missachteten jegliche Infektionsschutzregeln und zündeten gesetzeswidrig Pyrotechnik.

Bei den Ausschreitungen gingen die Täter zum Teil als Gruppe geschlossen, aber auch einzeln handelnd gegen die Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge vor. Zudem wurde eine Journalistin verbal bedroht, an den Kopf geschlagen und ihre am Körper befindliche Kamera durch Faustschläge zerstört.

Polizeibeamte wurden durch Schläge und Tritte gegen den Körper angegriffen. Insgesamt wurden 186 Polizeibeamte verletzt; 163 davon durch Bewurf mit Gegenständen (u. a. Steine und Glasflaschen) und 3 durch den Einsatz von Pyrotechnik.

Die Körperverletzungen führten zu zum Teil erheblichen Verletzungen wie Verbrennungen, offenen Schnittwunden, teilweisem Gehörverlust und bis zu zehntägigem Krankenhausaufenthalt.

Daneben wurde eine Vielzahl von Schnittverletzungen und Hämatomen an den Armen und Händen der Polizeibeamten verursacht.

Der durch die Ausschreitungen entstandene Sachschaden, unter anderem an 30 Dienstfahrzeugen, beträgt ca. 30.000 EUR.

Die Beschuldigten sollen sich etwa zwischen 14:30 Uhr und 18:30 im Bereich Großer Garten in der Gruppe von mindestens 10 randalierenden Personen bewegt und die Angriffe auf die Polizei wahrgenommen haben. Dem 22-jährigen Beschuldigten wird darüber hinaus vorgeworfen, eigenhändig in mindestens sieben Fällen Gegenstände (u. a. mehrere Glasbierflaschen und einen Ast) gegen Polizeibeamte geworfen zu haben.

Dem 32-jährigen Beschuldigten wird darüber hinaus vorgeworfen, eigenhändig in mindestens 30 Fällen Gegenstände (u. a. mehrere Glasbierflaschen und Holzpfähle) gegen Polizeibeamte geworfen zu haben. Mit ihren Würfen wollten die Beschuldigten Polizeibeamte verletzten und ihnen Schmerzen zufügen.

Gegen beide Beschuldigte wurden in dieser Sache am 19.07.2021 durch das Amtsgericht Dresden Haftbefehle erlassen. Der 32-jährige Beschuldigte wurde aufgrund dieses Haftbefehls am 22.07.2021 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der 22-jährige Beschuldigte befand sich bereits in anderer Sache in Haft. Der gegen ihn erlassene Haftbefehl wurde als Überhaft notiert.

Die Beschuldigten haben sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen. Sie sind bereits erheblich und auch einschlägig vorbestraft und standen bei Begehung der Taten einschlägig unter Bewährung.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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