Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 48-jährigen Deutschen Anklage zum Landgericht Dresden - Jugendkammer als Jugendschutzgericht - u. a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in fünf Fällen erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, die zu den Tatzeiten 10-jährige Geschädigte zwischen September 2020 und Juni 2021 in mindestens fünf Fällen in der Wohnung der Geschädigten in Dresden-Friedrichstadt sexuell missbraucht zu haben.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 21.09.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte wurde am 22.09.2021 aufgrund dieses Haftbefehls festgenommen befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Er hat sich zu den Tatvorwürfen eingelassen, aber kein Geständnis abgelegt.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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