Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat nach Abschluss der Ermittlungen zum Verkehrsunfall im März 2021 auf der Prager Straße Anklage gegen den zur Tatzeit 50-jährigen Autofahrer wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in drei Fällen sowie fahrlässiger Körperverletzung zum Amtsgericht Leipzig – Schöffengericht – erhoben.

Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, am Vormittag des 16.03.2021 mit einem Pkw die Prager Straße in stadteinwärtiger Richtung befahren und dabei die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen zu haben. Der Angeschuldigte soll grob verkehrswidrig und rücksichtlos gefahren sein, weshalb es an der Kreuzung Prager Straße / Franzosenallee zu einem Unfall kam, bei welchem insgesamt vier Fußgänger von dem Pkw des Angeschuldigten erfasst wurden.

Zwei der Fußgänger (80, männlich; 85 weiblich) verstarben noch an der Unfallstelle. Eine weitere Fußgängerin (72) erlag kurze Zeit später im Krankenhaus ihren Verletzungen. Die vierte Fußgängerin (78) erlitt schwere Verletzungen und musste intensivmedizinisch behandelt werden.

Angaben zu weiteren Einzelheiten sind nicht möglich, da sonst in unzulässiger Weise der Beweisaufnahme, welche der Hauptverhandlung vorbehalten ist, vorgegriffen würde.

Anfragen zum weiteren Fortgang des Strafverfahrens werden an die Pressestelle des Amtsgerichts Leipzig erbeten.

Es wird ergänzend auf die vorhergehenden Medieninformationen der Polizeidirektion Leipzig Nr. 138/21 sowie 139/21 vom 16.03.2021 Bezug genommen.

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