Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 22-jährigen Tschechen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Strafrichter – wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 13 Fällen erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen dem 12.11.2021 und dem 29.05.2022 verschiedene Personen im Bereich des Dresdner Hauptbahnhofs und des Bahnhofs Dresden-Neustadt gezielt angesprochen und dabei bewusst wahrheitswidrig behauptet zu haben, er benötige dringend Geld für den Erwerb von Fahrscheinen für die Rückfahrt in die Tschechische Republik und werde es den angesprochenen Personen umgehend zurückzahlen.

So getäuscht übergaben die Geschädigten dem Beschuldigten Bargeldbeträge zwischen 75 und 110 Euro bzw. kauften dem Beschuldigten eine Fahrkarte im entsprechenden Wert. Wie von Anfang an geplant, zahlte der Beschuldigte die Geldbeträge in allen Fällen nicht an die Geschädigten zurück.

Es entstand ein Gesamtschaden von über 1200 Euro. Der Beschuldigte soll in der Absicht gehandelt haben, sich durch fortlaufende Betrugstaten eine regelmäßige Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zu verschaffen, um seinen Lebensunterhalt zumindest teilweise zu finanzieren.

Der Beschuldigte ist wegen eines vergleichbaren Sachverhalts bereits vorbestraft. Er hat zu den Tatvorwürfen keine Angaben gemacht.

Der Beschuldigte befindet sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar