Die Unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei (UVBP) hat ihren Bericht für das Kalenderjahr 2023 vorgelegt. Die Anzahl der Beschwerden ist 2023 im Vergleich zu Vorjahr fast gleichgeblieben. Im Jahr 2023 sind insgesamt 258 Beschwerden bei der UVBP eingereicht worden. Dabei handelte es sich um 234 Bürgerbeschwerden und um 24 Beschwerden von Polizeibediensteten. Der Anteil der von Polizeibediensteten eingereichten Beschwerden stieg damit deutlich an.

Im Berichtsjahr 2022 waren insgesamt 261 Beschwerden eingereicht worden, davon nur 13 von Polizeibediensteten.

„Das Beschwerdeaufkommen zeigt, dass die Unabhängige Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei durch die Bürgerinnen und Bürger und in zunehmendem Maße auch durch die Polizeibediensteten angenommen wird. Das zeugt von gewachsenem Vertrauen in die Beschwerdestelle, die sich mittlerweile fest etabliert hat“, sagt deren Leiter Dirk Bölter.

Im Ergebnis der Prüfung der eingereichten Beschwerden erwiesen sich 19 als »begründet« und 80 als „teilweise begründet“ (entspricht zusammen etwa 39 Prozent des Beschwerdeaufkommens). 108 Beschwerden (etwa 42 Prozent) erwiesen sich als unbegründet.

Zu 49 Beschwerden (etwa 19 Prozent) konnte durch die UVBP aus unterschiedlichen Gründen keine Entscheidung getroffen werden. Dies betrifft z. B. 14 Beschwerden, in deren Folge strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibedienstete eingeleitet wurden. Über das Ergebnis dieser Ermittlungen entscheidet die jeweilige Staatsanwaltschaft.

In fünf Fällen sind infolge der Beschwerden disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen jeweils einen Polizeibediensteten eingeleitet worden. Über das Ergebnis entscheidet der dienstvorgesetzte Leiter der Polizeidienststelle.

Angaben zu einem Gesamtaufkommen der Bürgerbeschwerden bezüglich der sächsischen Polizei im Jahr 2023 können nicht gemacht werden, da hier nur die bei der UVBP eingehenden Beschwerden statistisch erfasst werden.

Die Beschwerden an die UVBP hatten überwiegend Kritik am Verhalten von Polizeibediensteten zum Inhalt. Einzelfallbezogen wurde fachliche Kritik in den polizeilichen Arbeitsbereichen der Gefahrenabwehr/Einsatz, der Verkehrsunfallaufnahme und Verkehrskontrolle sowie der Bearbeitung von Strafanzeigen und Ermittlungsvorgängen eingereicht.

Die Prüfung der Beschwerden konnte in etwa 56 Prozent der Fälle nach spätestens einem Monat mit einer Antwort an die Beschwerdeführenden abgeschlossen werden.

Bei den 99 als „begründet“ oder „teilweise begründet“ bewerteten Beschwerden erwiesen sich hauptsächlich Verhaltensaspekte von Polizeibediensteten als kritikwürdig wie:

  • unangemessenes Auftreten und unsensible Kommunikation gegenüber Bürgerinnen und Bürgern bei der Bearbeitung polizeilicher Sachverhalte und der Notrufaufnahme,
  • kritikwürdiges Verhalten im Straßenverkehr insbesondere beim Parken von Dienstfahrzeugen,
  • unangemessenes Verhalten bei Verkehrskontrollen und bei der Unfallaufnahme,
  • unsensible Kommunikation gegenüber Betroffenen bei Nachbarschaftsstreitigkeiten sowie bei Anzeigenaufnahmen und Zeugenanhörungen,
  • unterlassenes Vorzeigen des Dienstausweises trotz Aufforderung,
  • kritikwürdiges Verhalten außerhalb des Dienstes.

In zahlenmäßig geringerem Maße als bei der Verhaltenskritik war in Einzelfällen die fachliche Arbeit als kritikwürdig zu bewerten. Dieses betraf mehrfach:

  • Mängel bei der Aufnahme und Dokumentation von Verkehrsunfällen,
  • Lange Bearbeitungszeiten von Strafanzeigen und ausbleibende Informationen an Anzeigeerstattende zum Bearbeitungsstand,
  • Untätigkeit bei mitgeteilten Ruhestörungen im Wohnumfeld,
  • Fehler bei der Bearbeitung von Notrufen und der sachverhaltsbezogenen Kommunikation,
  • Mängel bei der Verkehrsunfallaufnahme insbesondere der Dokumentation,
  • unangemessene Wartezeiten für Betroffene zum Zweck der Anzeigeerstattung und Defizite bei der Bearbeitung von Anzeigeersuchen,
  • Mängel bei der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten mittels Verwarnungsgeld bzw. bei der Belehrung zum Verfahren,
  • einzelne polizeiliche Maßnahmen bei Einsätzen anlässlich von Versammlungen,
  • Betreten von privaten Grundstücken in rechtlich fragwürdigen Einzelfällen.

Im Jahr 2023 sind zudem 119 sonstige Anliegen bezüglich der Arbeit der sächsischen Polizei an die UVBP herangetragen worden.

Die vorgetragenen Anliegen wiesen ganz überwiegend einen örtlichen oder einen auf einen spezifischen Sachverhalt gerichteten Bezug auf. Hauptsächlich wurden vorgetragen:

  • Hinweise zur Optimierung des Verfahrens der Erhebung von Verwarnungsgeld durch die Polizei,
  • Bitten um polizeiliche Überwachung des Straßenverkehrs im örtlichen Bereich,
  • Bitten und Hinweise bezüglich des Vorgehens bei Ruhestörungen/Lärmbelästigungen im Wohnumfeld,
  • Bitten um Präsenz der Polizei in ausgewählten örtlichen Bereichen,
  • Bitten um Auskunft zum Stand der Bearbeitung von Strafanzeigen bzw. um eine beschleunigte Bearbeitung von Strafanzeigen,
  • Bitten zur Überprüfung einzelner polizeilicher Einsatzmaßnahmen,
  • Hinweise bezüglich der einzelfallbezogenen Notrufbearbeitung durch die Polizei,
  • Hinweise auf Verdachtsfälle von Straftaten im Internet,
  • Hinweise zur Verbesserung der Polizeikontrollen im Straßenverkehr insbesondere der Erkennbarkeit der Polizeibeamten,
  • Anfragen bezüglich konkreter Arbeitsweisen der sächsischen Polizei und deren Organisation sowie zur Kriminalstatistik,
  • einzelfallbezogenes Lob zum Handeln von Polizeibediensteten.

Ganz überwiegend reichten die Beschwerdeführenden die Beschwerden schriftlich ein und nutzten dazu die elektronischen Übertragungswege. In sechs Fällen erfolgte der Beschwerdevortrag im Gespräch am Dienstsitz der UVBP.

Die Vorlage des Berichtes erfolgt auf der Grundlage des Paragrafen 98 Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz, in welchem u. a. die Aufgaben der UVBP gesetzlich geregelt sind. Dazu zählt auch die Vorlage und Veröffentlichung eines jährlichen Berichts über die Arbeit und die Prüfergebnisse der Stelle.
Im Jahresbericht ist zunächst im Sinne der Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger die Organisation und Arbeitsweise der Beschwerdestelle beschrieben.

Weitere Details zur Beschwerdebearbeitung sind im Jahresbericht 2023 nachzulesen, welcher unter der Rubrik Organisation / Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei im Internet unter https://www.sk.sachsen.de eingestellt wird.

Erreichbarkeit der UVBP

Die UVBP bei der Sächsischen Staatskanzlei ist unter der E-Mail Adresse: beschwerdestelle-polizei@sk.sachsen.de oder wochentäglich von 09:00 Uhr bis 11.30 Uhr über das Bürgertelefon 0351-564-12266 zu erreichen. Nach erfolgter Terminvereinbarung sind persönliche Gespräche am Dienstsitz der UVBP in Dresden, Hoyerswerdaer Straße 20 möglich.

Der Jahresbericht 2023 ist zu finden unter:
https://www.sk.sachsen.de/download/Jahresbericht-2023.pdf

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