In der jüngeren Vergangenheit kam es im Bereich Borna zu Schreiben einer vermeintlichen Anwaltskanzlei, bei denen es sich um Kontaktaufnahmeversuche handelt, die im weiteren Verlauf vermutlich zu Betrugshandlung führen sollen.

Am Dienstag erhielt eine 69-jährige Frau und ihr Mann aus Borna einen Brief einer Schweizer Anwaltskanzlei. Im Brief hieß es, dass die Frau eine Summe von über 40.000 Euro ausgezahlt bekäme. Grund hierfür sind Schadensersatzleistungen, die im Zusammenhang mit einem internationalen Ermittlungsverfahren gegen einen Betrüger Ring stehen. Außerdem würden noch weitere Renditen im Raum stehen. Das Schreiben wurde durch eine angebliche Anwaltskanzlei aus der Schweiz aufgesetzt.

Am 11.03.2025 und am 02.04.2025 kam es zu ähnlichen Briefen in Frohburg und Pegau.

In den bisherigen Fällen ist bislang kein Schaden eingetreten.

Aus diesem Grund rät die Polizeidirektion Leipzig:

1. Absender prüfen

  • Ist die angegebene Kanzlei im offiziellen Anwaltsverzeichnis gelistet?
  • Stimmen Name, Adresse und Postleitzahl überein?
  • Gibt es die Kanzlei überhaupt?

2. Kontaktangaben kontrollieren

  • Ist die Telefonnummer offiziell recherchierbar?
  • Bei Unsicherheit direkt bei der echten Kanzlei anrufen – über eine unabhängige Quelle, nicht die im Brief angegebene Nummer.

3. Inhaltlich skeptisch bleiben

  • Wird eine hohe Geldsumme in Aussicht gestellt?
  • Müssen angeblich vorab Kosten übernommen werden? Solche Versprechen sind typisch für Betrugsversuche.

4. Form und Sprache analysieren

  • Gibt es Rechtschreib- oder Grammatikfehler?
  • Fehlt eine handschriftliche Unterschrift?
  • Wirkt der Stil unprofessionell oder ungewöhnlich?

5. Nicht blenden lassen

  • Auch professionell wirkende Websites oder Logos können gefälscht sein.
  • Betrüger nutzen teilweise reale Kanzleinamen – dennoch alle Details prüfen.

6. Ruhig bleiben und richtig handeln

  • Niemals vorschnell zahlen.
  • Im Zweifel von einer Verbraucherzentrale oder echten Anwaltskanzlei beraten lassen.

7. Im Betrugsfall aktiv werden

  • Verdächtige Schreiben der Polizei oder Verbraucherzentrale melden.
  • Anzeigen können online bei der zuständigen Polizeibehörde erstattet werden.

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