Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei 21-jährige Syrer Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer – unter anderem wegen des Verdachts der gefährlichen und gegen einen der beiden Beschuldigten auch der schweren Körperverletzung erhoben.
Am 24. August 2025 gegen 00:25 Uhr kam es in der Straßenbahn der Linie 7, Höhe Augustusbrücke, Neustädter Markt in Dresden zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den beiden Beschuldigten und einem 20-jährigen Amerikaner (siehe gemeinsame Medieninformationen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 25. August 2025, 26. August 2025 und 29. August 2025, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de).
Einer der Beschuldigten soll auf den Geschädigten eingeschlagen haben. Dabei soll der Beschuldigte den Geschädigten im Gesicht verletzt haben. Kurz danach soll sich auch der weitere Beschuldigte an dem Angriff beteiligt und dem Geschädigten mit einem Messer eine tiefe und stark blutende Schnittverletzung an Lippe, Nase und Mund zugefügt haben.
Der Geschädigte musste drei Tage im Krankenhaus behandelt und an Nase und Mund operiert werden. Die Narben an Lippe und Nase werden dauerhaft sichtbar bleiben.
Den Beschuldigten werden in der Anklage noch einige weitere Straftaten zur Last gelegt, unter anderem mehrere (teilweise gefährliche) Körperverletzungen. Einem der Beschuldigten liegt zudem noch besonders schwerer räuberischer Diebstahl zur Last.
Die Beschuldigten sind geringfügig vorbestraft und befinden sich weiter in Untersuchungshaft. Ein Beschuldigter ist teilweise geständig. Der andere Beschuldigte hat bislang keine Angaben gemacht.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.






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