Am späten Mittwochabend (20.05.2026) haben Einsatzkräfte der Bundespolizei im Hauptbahnhof Dresden einen 35-jährigen russischen Staatsangehörigen kontrolliert, der eine erhebliche Menge verschreibungspflichtiger Medikamente sowie gefährliche Gegenstände mit sich führte.
Gegen 22:40 Uhr fiel der Mann einer Streife im Hauptbahnhof Dresden auf. Da er keine Ausweisdokumente mit sich führte, wurde er für eine genauere Überprüfung in das nahegelegene Bundespolizeirevier verbracht.
Bei der anschließenden Kontrolle des Mannes und seiner mitgeführten Gegenstände stießen die Beamten auf ein umfangreiches Sortiment:
Im Rucksack und einer Tasche wurden mehrere Blister der verschreibungspflichtigen Medikamente Tilidin, Metamizol und Pregabalin aufgefunden. Da die Menge den üblichen Eigenbedarf deutlich überstieg, keine ärztliche Verordnung vorlag und zudem diverse Cliptüten (sogenannte Druckverschlussbeutel) mitgeführt wurden, besteht der Verdacht des illegalen Handels mit Arzneimitteln.
Im Hosenbund des Mannes wurde ein griffbereites Einhandmesser festgestellt. Zudem führte er 143 Platzpatronen mit sich, ohne im Besitz einer entsprechenden waffenrechtlichen Erlaubnis zu sein.
Die Beamten stellten einen nicht gekennzeichneten pyrotechnischen Gegenstand fest. Ersten Erkenntnissen zufolge handelt es sich vermutlich um eine Blendgranate des Typs GH2, wie sie im Softair- und Paintballsport verwendet wird. Aufgrund der fehlenden Kennzeichnung besteht hier jedoch ein strafrechtlicher Verdacht nach dem Sprengstoffgesetz.
Gegen den Mann wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) sowie das Sprengstoffgesetz (SprengG) eingeleitet. Zudem wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Mitführens des Einhandmessers eingeleitet. Sämtliche Medikamente, die Pyrotechnik, das Messer sowie die Munition wurden polizeilich sichergestellt.






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