Mit dem Beschluss des Doppelhaushaltes 2015/16 wurden genau diese Aspekte abgesichert: In 2015/16 wird die existierende Zuschussvereinbarung vertragsgetreu umgesetzt, jedoch vermehrt in die sächsischen Hochschulen investiert. So fließen 27,3 Millionen Euro der frei gewordenen BAföG-Mittel ins Personal, die Medizinischen Fakultäten und Investitionen, womit die Grundfinanzierung der Hochschulen verbessert wird. Auch das Programm „Talente für Sachsen“ mit 13 Millionen Euro wird hier seinen Beitrag leisten können. Und die hohe Anzahl an Studierenden wird nach wie vor mit Mitteln aus dem Hochschulpakt kompensiert, die jetzt vollumfänglich den Hochschulen zu Gute kommen.
Wir erwarten im Gegenzug von den Hochschulen, dass sich diese sich jetzt auf den Weg machen, ihre Profile zu prüfen und Vorschläge für die künftige Entwicklung bis 2025 zu unterbreiten. Dabei sollten das neue Szenario, d.h. der Stellenabbaustopp, nicht aus den Augen verloren werden und frühere Entscheidungen nochmals auf den Prüfstand kommen. Nach Hochschulgesetz sind an der internen Entwicklungsplanung einer Hochschule sowohl Rektorat und Hochschulrat wie auch Senat beteiligt. Die Forderungen nach Beteiligung an Strukturdiskussionen, egal ob von Studierenden, Mitarbeiter/innen oder Professor/innen scheint berechtigt. Da das Zeitfenster für die Erarbeitung der Hochschulentwicklungsplanung klein ist, sollte der Diskurs besser früh als spät beginnen.“