„Die massive Verletzung des Versammlungsrechts in Sachsen ist ein Grund den Innenausschuss damit zu befassen. Markus Ulbig und die Polizeiführung müssen Rede und Antwort stehen. Die CDU/SPD-Koalition will das Thema offensichtlich auf die lange Bank schieben. Dabei hat das Versammlungsverbot in Heidenau gezeigt, dass es in Sachsen jederzeit wieder zu einem polizeilichen Notstand kommen kann. Es ist ureigene Aufgabe des Innenausschusses, sich mit dem Personal der Polizei und Versammlungen zu beschäftigen.“
„Meine Fraktion hat deshalb einen umfassenden Berichtsantrag zur Aufklärung der Umstände des Versammlungsverbotes eingereicht. Außerdem fordern wir die Staatsregierung auf, künftig das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit umfassend zu gewährleisten und dafür ein Konzept vorzulegen.“
Der Antrag der Grünen-Fraktion:
Versammlungsfreiheit schützen – Gründe für das Demonstrationsverbot vom 28. bis 31. August 2015 in Heidenau vollständig offenlegen (Drs. 6/2585):
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=2585&dok_art=Drs&leg_per=6