Auf ihrem Landesparteitag in Neukieritzsch haben die sächsischen Freidemokraten heute einen Leitantrag zur Asyl- und Flüchtlingspolitik beschlossen. Nach intensiver Diskussion sprachen sich die Delegierten klar für eine Unterscheidung zwischen klassischer Einwanderung, individueller Verfolgung und Flucht aus. Für die klassische Einwanderung müsse Deutschland endlich ein Einwanderungsgesetz mit klaren Zuwanderungskriterien beschließen.

Bei politischen Flüchtlingen dürfe es keine zahlenmäßige Begrenzung geben. Wer nachweislich politisch verfolgt ist, müsse das Recht auf politisches Asyl haben – ohne Wenn und Aber. Bürgerkriegsflüchtlinge sollen nicht mehr das aufwendige Asylverfahren durchlaufen, sondern eine zeitlich beschränkte Aufenthaltsberechtigung erhalten.

Bezüglich der Kosten für Betreuung und Integration müssten die Kommunen entlastet werden, indem der Bund sich stärker an den Aufwendungen beteiligt.

Für ein friedliches Zusammenleben sollten Flüchtlingen bereits innerhalb der ersten zwei Wochen nach Ankunft wesentliche Rechtsgrundlagen und Werte vermittelt werden. Wer als Flüchtling eine Straftat begeht, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann, verspielt die Gastfreundschaft des aufnehmenden Landes. Zudem müsse der Rechtsanspruch auf Asyl bzw. das Bleiberecht bei verurteilten Straftätern auch vor Abschluss eines Asylverfahrens erlöschen.

Mit Blick auf eine wirksame Integration müssten Zugangshürden zum Arbeitsmarkt abgesenkt werden. Dazu fordern die Freidemokraten die Abschaffung der Vorrangprüfung bei der Besetzung von Arbeitsplätzen in Unternehmen.

Ein weiterer Antrag fordert die Ausweitung direkter Demokratie. Für mehr Bürgerbeteiligung auf allen Ebenen wurde beschlossen, dass eine umfassende Reform der Instrumente als Voraussetzung nötig sei. Grundsätzlich sollten Gesetzentwürfe deutlich vor Beschluss veröffentlicht und das Petitionswesen auch stärker digital gestaltet werden.

Im Freistaat solle das Quorum für Volksanträge auf 1 Prozent und für Volksbegehren auf 5 Prozent abgesenkt werden.

Für eine höhere Beteiligung der Bevölkerung an Entscheidungen und Wahlen werden zwei bis vier sogenannte Demokratiesonntage vorgeschlagen, an denen gebündelt abgestimmt und mitentschieden werden kann.

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