Am Freitag, dem 1. April 2016, verhandelt der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden über eine Revision der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten, einem früheren Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes beim Jugendamt der Stadt Leipzig, vor, fahrlässig den Tod eines zweijährigen Jungen im Juni 2012 in Leipzig mitverschuldet zu haben.

Der Angeklagte war zwischen November 2011 und April 2012 als Mitarbeiter des Sozialdienstes für die Betreuung des kleinen Jungen und seiner drogenabhängigen Mutter zuständig. Nachdem die Mutter im Juni 2012 an einer Überdosis verstorben war, verdurstete der Junge in seinem Bett. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte seine dienstlichen Pflichten verletzt, weil er den Jungen nicht rechtzeitig habe in Obhut nehmen lassen. Er hätte die Kindeswohlgefährdung erkennen müssen.

Das Amtsgericht Leipzig verurteilte den Angeklagten im Mai 2014 zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Gegen dieses Urteil waren sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Das Landgericht Leipzig hob das Urteil des Amtsgerichts im August 2015 auf und sprach den Angeklagten frei. Hiergegen richtet sich die Revision der Staatsanwaltschaft.

In dem Verhandlungstermin am kommenden Freitag vor dem Oberlandesgericht wird das Urteil des Landgerichts auf Rechts- und Verfahrensfehler geprüft. Eine Beweisaufnahme findet nicht statt.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar