Leipziger Bootsverleiher müssen eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wollen sie weiter Fahrten im Auwald anbieten. Genau diese Genehmigung kann nicht einfach so erteilt werden. Das hat offenbar jetzt auch das Leipziger Amt für Umweltschutz festgestellt, Chefin Freifrau von Fritsch am Dienstag in der L-IZ: „Bezüglich der naturschutzrechtlichen Beurteilung sind als Gestattungsvoraussetzung die Durchführung von Verträglichkeitsprüfungen erforderlich.“ Und: „Zum Schutz der Gewässer im Landschaftsschutzgebiet ‚Leipziger Auwald‘ werden eingeschränkte Nutzungen nicht ausgeschlossen.“

„Wir freuen uns, dass die Stadtverwaltung dies so anerkennt“, meint Anja Werner vom Ökolöwe – Umweltbund Leipzig e.V. „Wir, das heißt der NABU, NuKLA und Ökolöwe, hatten das Amt für Umweltschutz bereits Anfang Februar auf die Notwendigkeit der Prüfungen hingewiesen und auch Möglichkeiten der Nutzung aufgezeigt. Lärm und hektische Betriebsamkeit beeinträchtigen Mensch und Natur. Die fehlenden Genehmigungen mit beschränkenden Auflagen führen zum Beispiel an Feiertagen zu chaotischen Zuständen im Auwald und dort besonders im sehr engen Floßgraben. Es muss beides möglich sein: Erlebnis und Rückzug. Es geht uns darum, dass eine sanfte Nutzung und damit das Erleben der Natur möglich ist, diese aber soweit geschont wird, dass die Arten nicht beeinträchtigt werden und sie sich bestenfalls erholen. Das ist ja das Ziel von Schutzgebieten.“

„Daher sind die von Frau Fritsch angesprochenen Verträglichkeitsprüfungen unglaublich wichtig. Sie allein können klären, was wo wie möglich sein kann. Leider haben wir auf unsere Nachfragen zur Berücksichtigung unseres Schreibens keine aussagekräftige Antwort erhalten. Wir wissen also nicht, ob und wann Prüfungen stattfinden werden. Bis aber die Ergebnisse vorliegen, sollten die Genehmigungen für Bootsverleiher im Leipziger Auwald nach dem Vorsorgeprinzip besondere Befahrungskontingente je nach Naturschutzstatus und Gewässerbreite vorsehen“, so Werner.

„Wir gehen davon aus, dass den Worten jetzt die entsprechenden Taten folgen. Wie immer sind wir offen, über das Thema zu sprechen, um eine verträgliche Lösung zu finden“, sagt Anja Werner.

Es gibt 2 Kommentare

Was nutzt es der Natur / dem Eisvogel, wenn der Bootsverleiher eine Ausnahmegenehmigung hat? Dem naturUNverbundenen Bootsmieter interessiert das sicher wenig.

Mich nervt das Gerede.
Meine Meinung: entweder Naturschutz oder Tourismus.
Sanft usw. ist doch Quatsch. Die Kategorie Sanft gibt’s doch nicht, wenn es mal hart auf hart kommt.

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