„Beschwerden gibt es immer wieder zu unerwarteten Preiserhöhungen oder Schwierigkeiten bei der Kündigung“, sagt Beate Saupe, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen. Einige Fitnessstudios versuchen, die Nutzung ihres Angebots in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihren Gunsten und zum Nachteil der Kunden zu regeln. Nicht selten führt das zu Streit. „Einige der Regelungen benachteiligen Verbraucher und sind eindeutig nicht erlaubt“, so Saupe.

Beispielsweise ist das Verbot, eigene Getränke mitzunehmen, nicht rechtens. Auch wenn Studiobetreiber etwas Anderes behaupten: Die Mitnahme eigener Getränke ist erlaubt, nur aus Sicherheitsgründen könnte das Mitbringen von Glasflaschen untersagt oder die Nutzung eingeschränkt werden.

Die Kündigung des Vertrags vor Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit kann ebenfalls nicht pauschal abgelehnt werden. „Liegt ein wichtiger Grund vor, kann der Vertrag durch den Kunden auch vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden“, erklärt die Juristin. Wichtige Gründe können beispielsweise schwere dauerhafte Erkrankung oder auch der Umzug des Fitnessstudios sein.

Die Verbraucherzentralen klären Fitnessstudionutzer über ihre Rechte auf und nehmen mit einer Umfrage die Studios genauer unter die Lupe: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/fitnessstudio. In der Umfrage können Verbraucher über Ihre Erfahrungen mit Fitnessstudios berichten.

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