Anlässlich des Welthungertags am kommenden Sonntag, weist das globalisierungskritische Netzwerk Attac auf die erwarteten Auswirkungen der in dieser Woche in Kraft getretenen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) der EU mit Namibia, Botswana, Swasiland, Südafrika und Lesotho hin: Durch die Freihandelsabkommen werden Entwicklungschancen, Lebensgrundlagen und Märkte zerstört, wodurch weiter Menschen in die Flucht getrieben werden. Weitere afrikanische Länder, die noch nicht unterzeichnet haben und Einwände erheben, werden durch die EU massiv unter Druck gesetzt.

Die Auswirkungen der EPAs ist bereits aus anderen afrikanischen Ländern bekannt: Durch die erzwungene Öffnung der jeweiligen Märkte für europäische Produkte verdrängen EU-Importe lokal produzierte Waren, da sie meist wettbewerbsfähiger und teils stark subventioniert sind. Dies führt zu einer existenziellen Bedrohung und Zerstörung der schwächeren kleinindustriellen und landwirtschaftlichen Produktion. „In Deutschland und Europa werden Menschen, die aufgrund von Perspektivlosigkeit, Hunger und Armut die Flucht antreten, abgewiesen, obwohl die EU mit ihrer Handelspolitik viele Gründe für die Flucht der Menschen schafft“, kritisiert Thomas Eberhardt-Köster, Mitglied im Attac-Koordinierungskreis. Des Weiteren führt der Zollabbau für 86 Prozent der Einfuhren zu finanziellen Lücken in den jeweiligen Haushalten.

Noch nicht alle afrikanischen Länder haben sich dem erpresserischen Verhandlungsdruck der EU gebeugt. So gibt es beispielsweise in Tansania Widerstand gegen eine Unterzeichnung der EPAs. „Zu den umstrittenen Klauseln gehört die sogenannte Meistbegünstigungsklausel, die

strategische Partnerschaften Ostafrikas mit Schwellenländern faktisch verhindert“, stellt Roland Süß, Attac-Handelsexperte, fest. „Vor allem die Liberalisierung des industriellen Sektors würde alle Bemühungen um eine weitere Industrialisierung in Ostafrika zunichtemachen“, führt Süß fort.

Dabei falle vor allem der erpresserische Umgang der EU mit den Ländern auf, die Einwände gegen eine Unterzeichnung der Freihandelsabkommen erheben. „Immer wieder legte die EU einseitig neue Fristen fest, bis zu denen die Verhandlungen abgeschlossen sein mussten und drohte den präferenziellen Zugang zu Europas Märkten zu entziehen“, so Süß. Dass Tansania kein Einzelfall sei, zeigen auch die Verhandlungen mit Nigeria, das sich noch gegen eine Unterzeichnung wehrt.

Weitere Informationen: http://www.attac.de/kampagnen/freihandelsfalle-ttip/hintergrund/epas/

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