Bei einer im Stadtgebiet Delitzsch tot aufgefundenen Stockente wurde am 23.11.2016 durch das Friedrich-Loeffler-Institut das Virus der Hochpathogenen Aviären Influenza H5 (auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bezeichnet) nachgewiesen. Somit ist erstmals bei einem Wildvogel im Landkreis Nordsachsen der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden.

Das nordsächsische Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt hat nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung einen Sperrbezirk von mindestens drei und ein Beobachtungsgebiet von mindestens weiteren sieben Kilometern um den Fundort der Wildente eingerichtet. Die Grenzen des Sperrbezirkes und des Beobachtungsgebietes werden mit entsprechenden Hinweisschildern im Laufe des heutigen Tages ausgewiesen.

Die detaillierten Angaben zu den Orten bzw. den Ortsteilen, die sich im Sperrbezirk bzw. Beobachtungsgebiet befinden, sind der heute veröffentlichten Allgemeinverfügungen zu entnehmen. Die Allgemeinverfügungen sind u.a. auf LRA-Interseite in der Rubrik „Aktuelles“ abrufbar sowie im Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt an den LRA-Standorten Delitzsch und Torgau für jeden Bürger einsehbar.

Für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet gelten die folgenden Beschränkungen:

  • Geflügel muss aufgestallt werden (in geschlossen Ställen untergebracht werden) oder unter einer Schutzvorrichtung, die nach oben abgedeckt ist und seitlich das Eindringen von Wildvögeln verhindert.
  • An Ein- und Ausgängen der Ställe sind Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen auszulegen und mit einem wirksamen Desinfektionsmittel zu tränken und stets damit feucht zu halten.
  • Geflügelbestände im Sperrbezirk dürfen durch fremde Personen nicht betreten werden, ausgenommen Mitarbeiter des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt oder Tierärzte.
  • Geflügel und Bruteier dürfen nicht verbracht (Sperrbezirk 21 Tage, Beobachtungsgebiet 15 Tage) werden.
  • Frisches Geflügelfleisch oder Produkte, die aus dem Sperrbezirk gehaltenem Geflügel hergestellt wurden, dürfen nicht verbracht werden.
  • Tierische Nebenprodukte aus Geflügelhaltungen im Sperrbezirk sind ausschließlich über die Tierkörperbeseitigungsanstalt Lenz zu entsorgen.
  • Es dürfen keine Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden.
  • Tot oder krank aufgefundene Wat- und Wasservögel sind dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zu melden. Tote Singvögel bedürfen keiner Untersuchung
  • Für Hunde besteht Leinenzwang.
  • Die Jagd auf Federwild ist verboten.

Alle Geflügelbestände im Sperrbezirk werden durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt klinisch untersucht und bei Bedarf beprobt.

Geflügelhalter im Landkreis Nordsachsen, die ihre Haltung noch nicht beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt angezeigt haben, werden aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Halter von bereits angezeigten Haltungen werden aufgefordert, die gehaltene Anzahl der Tiere beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zu aktualisieren. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt fordert die Hunde- und Katzenhalter auf, ihre Tiere von toten Vögeln und von der Ufernähe von Gewässern fernzuhalten. Somit wird verhindert, dass vielleicht vorhandenes Geflügelpestvirus an den Pfoten weitergetragen wird.

Alle Informationen zum Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet mit den dort geltenden Beschränkungen finden Sie in den entsprechenden Allgemeinverfügungen sowie weitere aktuelle Allgemeinverfügungen/Verordnungen finden Sie unter www.landkreis-nordsachsen.de/aktuell.html. Für Rückfragen können Sie das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt gerne unter der Telefonnummer: 034202-9885555 kontaktieren!

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