Im Vorfeld des Internationalen Tages der Pflege (12. Mai) hat die sächsische Staatsregierung heute mehrere Maßnahmen beschlossen, um die Sicherstellung der medizinischen und pflegerischen Versorgung zu flankieren. Staatsministerin Barbara Klepsch: „Als Sozialministerin ist es mir wichtig, dass wir im Freistaat Sachsen eine zeitgemäße medizinische und pflegerische Versorgung sicherstellen. Wenn Sachsen schon der Alterspionier Deutschlands ist, dann soll der Freistaat auch Fortschrittspionier sein, der an der Spitze im Vergleich der Bundesländer steht, wenn es um innovative Lösungen geht. Dafür haben wir heute im Kabinett zwei grundlegende Entscheidungen getroffen: Wir bringen die Richtlinie für die regionalen Pflegebudgets auf den Weg und die Förderrichtlinie Heilberufe.“

Pflegebudgets

Die Gestaltung der Pflegelandschaft ist ein Prozess, der nie endgültig abgeschlossen ist. Damit Pflege vor Ort sich gut und entsprechend der Wünsche der Menschen entwickeln kann, stellt die Staatsregierung im „Zukunftspakt Sachsen“ (Punkt 31) erneut Mittel zur Unterstützung der Kommunen zur Verfügung. Die Sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte erhalten kurzfristig 50.000 Euro. Es bleibt der jeweiligen Kommune überlassen, ob sie das Geld zum Beispiel zum weiteren Ausbau der vernetzten Pflegeberatung vor Ort nutzt oder für zusätzliche personelle Ressourcen (zweiter Pflegekoordinator) oder zur Organisation von Informationsveranstaltungen zum Thema Pflege nutzen möchte.

Zur Erbringung von Pflegeleistungen kann die Zuwendung nicht verwendet werden. Die Landkreise und kreisfreien Städte können die Mittel bei der Landesdirektion beantragen. Staatsministerin Klepsch: „Die Kommunen vor Ort wissen sehr genau, was sie brauchen, um zukunftsfeste Strukturen zu schaffen. Und mir ist es wichtig, dass jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt ihre eigenen Maßnahmen zur Entwicklung von Strukturen umsetzen kann.“

Förderrichtlinie Heilberufe

Die Förderrichtlinie beinhaltet fünf Förderbereiche. Mit der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz sollen beispielsweise Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Weiterbildung unterstützt werden, damit sie eine fachärztliche Tätigkeit im vertragsärztlichen Bereich bevorzugt in ländlichen Regionen oder im öffentlichen Gesundheitsdienst aufnehmen können.

Weiterhin sollen Hebammen und Entbindungspfleger einen Gründungszuschuss erhalten, wenn sie eine freiberufliche Tätigkeit erstmals oder wieder im Freistaat Sachsen aufnehmen wollen. Die bereits bestehende Förderung der Altenpflegeschülerinnen und -schüler an Schulen in freier Trägerschaft soll fortgesetzt werden. Sie sollen weiterhin einen Ausbildungszuschuss erhalten.

Zudem eröffnet die Förderrichtlinie die Möglichkeit, zukünftig nach themenspezifischen Förderbekanntmachungen Modellvorhaben zu fördern. Dies soll dazu beitragen, die Qualität des Gesundheitswesens zu erhöhen. Dazu gehören beispielsweise innovative Wettbewerbe oder regionale Pilotprojekte zur medizinischen und pflegerischen Versorgung im ländlichen Raum oder zur interprofessionellen Zusammenarbeit der Angehörigen der akademischen Heilberufe und der Gesundheitsfachberufe sowie weiterer Gesundheitsberufe.

Staatsministerin Klepsch: „Mein Ziel ist es, dass wir für die Unterstützung der Sicherstellung der Versorgung einen sinnvollen Mix von Maßnahmen und Förderungen bereitstellen. Das heißt für mich, dass wir im investiven Bereich sinnvolle und leistungsfähige Strukturen unterstützen, mit Modellprojekten Innovationen voranbringen und nicht zuletzt auch sicherstellen, dass die Verstetigung von bewährten Angeboten ermöglicht wird.“

Nähere Informationen zur Förderrichtlinie finden sich demnächst im Internetportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank.

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