Dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz ist bekannt, dass in den sozialen Medien ein Dokument veröffentlicht wurde, bei dem es sich um den Haftbefehl gegen einen der Beschuldigten in dem Verfahren wegen eines Tötungsdelikts am vergangenen Wochenende in Chemnitz handeln soll. Der Sachverhalt muss nun schnellstens aufgeklärt und die notwendigen strafrechtlichen Konsequenzen gezogen werden.

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat deshalb bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und dieses dem Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen zur Entscheidung über die Frage der Zuständigkeit vorgelegt. Der Generalstaatsanwalt hat daraufhin die Staatsanwaltschaft Dresden mit den Ermittlungen betraut.

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