Der Freistaat Sachsen verlängert die Antragsfrist für die Dürrehilfe 2018, um den Landwirten noch etwas mehr Zeit für die Zusammenstellung der Unterlagen einzuräumen. Dürregeschädigte Landwirte können ihre Anträge auf finanzielle Hilfen nunmehr bis einschließlich 30. November 2018 beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einreichen. Die entsprechenden Antragsformulare sowie Hinweise sind weiterhin auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft abrufbar.

Hilfe können entsprechend der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern landwirtschaftliche Betriebe erhalten, bei denen die Jahreserzeugung aus der Bodenproduktion mindestens 30 Prozent unter dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre liegt und die in ihrer Existenz gefährdet sind.

Für die Bewertung, ob eine Existenzgefährdung vorliegt, werden die Liquidität des Unternehmens sowie die Einkünfte und außerlandwirtschaftliches Vermögen der Betriebsinhaber oder Gesellschafter herangezogen. In Sachsen wird derzeit von einem Gesamtbedarf von 44 Millionen Euro ausgegangen, 22 Millionen Euro davon wird der Bund bereitstellen.

Weitere Informationen: www.smul.sachsen.de/foerderung/7829.htm

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