Kultusminister Christian Piwarz begrüßt die vom Vermittlungsausschuss erzielte Einigung zur Bund-Länder-Vereinbarung „DigitalPakt Schule“. „Das ist eine gute Nachricht für unsere Schulen. Das versprochene Geld vom Bund kommt. Es ist wichtig, um unsere Schulen fit für das digitale Zeitalter zu machen. Wir haben hier erheblichen Investitionsbedarf“, betonte Piwarz. Der Minister zeigte sich zudem zufrieden, dass die Regelungen nun keinen Eingriff mehr in die Länderhoheit vorsehen, weshalb der Pakt im Dezember 2018 scheiterte. „Bildung bleibt weiterhin Ländersache“, stellte Piwarz klar.

Für Sachsen sind von Seiten des Bundes rund 250 Millionen Euro für den Ausbau der IT-Infrastruktur in den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im DigitalPakt vorgesehen. Der Minister hofft nun auf eine schnelle Umsetzung der erforderlichen Grundgesetzänderung für den DigitalPakt, die noch vom Bundesrat und Bundestag mit einer 2/3-Mehrheit verabschiedet werden muss.

„Wir stehen in den Startlöchern und haben bereits eine Landesförderrichtlinie in Arbeit. Auch die Gespräche mit den Kommunen und den freien Schulträgern laufen derzeit, um den Einsatz der Mittel zu regeln“, erklärte Piwarz.

Im Fokus des DigitalPaktes steht eine solide digitale Grundausstattung an allen Schulen, insbesondere die Vernetzung im Schulgebäude. Darüber hinaus kann die Ausstattung mit WLAN sowie mit interaktiven Geräten finanziert werden. Digitale Endgeräte wie Tablets sind nur ergänzend und in begrenztem Umfang förderfähig. Die sächsische Strategie zur „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ ist abrufbar unter: https://www.schule.sachsen.de/16093.htm

Hintergrund:

Der bereits im November 2018 zwischen Bund und Ländern ausgehandelte „DigitalPakt Schule“ regelt die geplante Finanzhilfe des Bundes von fünf Milliarden Euro für den Ausbau von WLAN, Computer und digitale Lerninhalte an den Schulen. Der Bundestag hatte einen Gesetzentwurf für die dafür notwendige Grundgesetzänderung beschlossen.

Im Bundesrat wurde das Vorhaben im Dezember 2018 gestoppt, da der Bundestag mit dem Pakt grundsätzliche Regelungen zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen verbunden hatte. Dieses Vorhaben war nicht mit den Ländern abgestimmt worden. Um eine Einigung zu erzielen, wurde der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einberufen. Im Vermittlungsverfahren wurden die Bestimmungen zur zukünftig notwendigen Kofinanzierung von Bundesprogrammen durch die Länder vom DigitalPakt wieder abgekoppelt.

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