Der Wahlausschuss hat über die Zulassung der Bewerbungen zum dritten Leipziger Jugendparlament entschieden: Bis zur Sitzung des Wahlausschusses am 21. Februar gingen 40 Bewerbungen von Jugendlichen zwischen 14 und 21 Jahren ein, wovon 34 zugelassen wurden. Damit treten für die diesjährige Wahl vom 25. März bis zum 1. April 22 Kandidaten und 12 Kandidatinnen für 20 zu vergebende Sitze an.

Gewählt werden können diese von jungen Frauen und Männern zwischen 14 und 21 Jahren, deren Hauptwohnsitz in Leipzig gemeldet ist. Um die Hürde möglichst gering zu halten, ist kein Gang an die Urnen notwendig: Die Wahl findet online statt. Jugendliche, die über keinen eigenen Internetanschluss verfügen, können ihre Stimme in einem Online-Wahllokal im Neuen Rathaus abgeben. Jeder Wahlberechtigte hat bis zu drei Stimmen, die er auf einen Bewerber kumulieren oder auch auf mehrere Bewerber verteilen kann.

Benachrichtigt werden die rund 46.000 wahlberechtigten Jugendlichen per Post. Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält alle wichtigen Informationen und einen Wahlaufruf des Jugendparlamentes sowie ein Zugangskennwort.

Einen möglichen Missbrauch verhindern verschiedene Sicherheitsmechanismen. Jedes Zugangskennwort kann nur einmal verwendet werden, mehrfache Stimmabgaben sind technisch ausgeschlossen. Die Herstellung einer Verbindung zwischen dem persönlichen Zugangskennwort und der Stimmabgabe ist technisch nicht möglich. Damit ist es ausgeschlossen, abgegebene Stimmen einem bestimmten Wähler zuzuordnen.

Weitere Informationen zur Wahl des Jugendparlaments sind auf https://jugendparlament.leipzig.de/ zu finden.

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