Das Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung den sogenannten Fahrplan Industriekultur gebilligt. Dieser enthält alle staatlichen Aktivitäten, die dem Ziel dienen, das Thema „Industriekultur in Sachsen“ zu einem zentralen Landesthema zu entwickeln. Als Industriekultur wird dabei jenes Geflecht von Normen und Werten, Handlungs- und Verhaltensmustern und den dadurch entstandenen baulichen Spuren in den Städten und Gemeinden bezeichnet, die seit den ersten Tendenzen der Industrialisierung die moderne Gesellschaft prägten und weiterhin prägen.

Der Fahrplan Industriekultur enthält 36 Maßnahmen. All diese dienen der Erfüllung von vier im Umgang mit dem industriekulturellen Erbe festgelegten Aufgaben: Sichern, Erforschen, Entwickeln und Vermitteln. Der Fahrplan wurde in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Ministerien für Wissenschaft und Kunst, Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Kultus sowie Inneres, mit der Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen mbH und der Koordinierungsstelle Sächsische Industriekultur bei der Kulturstiftung erarbeitet.

„Industriekultur ist Bestandteil der sächsischen Kultur und Identität. Die 500-jährige Industriegeschichte hat das Leben der Menschen in Sachsen vielfältig geprägt. Wir haben Erfahrungen gesammelt, die das Wirtschaften von heute prägen. Um uns dieser ganz besonderen Prägung unserer Identität und unserer Heimat noch stärker bewusst zu werden, dafür helfen uns die Maßnahmen aus dem Fahrplan Industriekultur“, erklärt Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange.

Sie ergänzt: „Die Industriekultur ist unsere gemeinsame Wurzel. Die Beschäftigung mit ihr stärkt das Zugehörigkeits- und Gemeinschaftsempfinden in ganz Sachsen. Dabei sehen wir das Thema nicht als musealen Gegenstand sondern wollen die Erfahrungen aus unserer industriellen Geschichte für die heutige und zukünftige Entwicklung der Gesellschaft nutzen.“

Die Maßnahmen im Fahrplan sollen die Wirkung verstetigen, die das Jahr der Industriekultur 2020 und die 4. Sächsische Landesausstellung Industriekultur im Jahr 2020, die die wichtigsten Vorhaben des Fahrplans sind, in der Öffentlichkeit und der Fachwelt auslösen werden. Festgelegt wurden 36 konkrete Vorhaben in den zehn Handlungsfeldern Bürgergesellschaft, Politik, Wirtschaft, Denkmalpflege und Denkmalschutz, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Tourismus, Architekten, Planer und Entwickler, Schulen, Museen und Archive.

Als wichtige Einzelmaßnahmen in den verschiedenen Handlungsfeldern hat sich die Staatsregierung zum Beispiel vorgenommen, die Förderung bürgerschaftlicher Projekte der Industriekultur fortzusetzen, Mittel der Städtebau- und Denkmalschutzförderung für Objekte der Industriekultur wie etwa die Umnutzung von ehemaligen Fabrikarealen einzusetzen, mit verschiedenen Aktivitäten das Wissen über die Industriekulturdenkmale zu vermitteln, Forschungsvorhaben zur Industriekultur zu fördern, die touristisch erlebbaren Orte der Industriekultur als Reise- und Besuchsziele stärker zu vermarkten, das Thema zum Schwerpunkt des Lehrer-Informationstag zu machen, die Zuschüsse für den Zweckverband Sächsisches Industriemuseum mindestens auf dem bisherigen Niveau fortzusetzen sowie staatliches Archivgut mit Bezug zur Industriekultur zu erschließen und bereitzustellen.

Im Rahmen eines Onlinedialogs wurde die interessierte Öffentlichkeit über die staatlichen Aktivitäten informiert und befragt. Ziel der öffentlichen Beteiligung mittels eines Online-Fragebogens war es, zu prüfen, ob der im Fahrplan Industriekultur eingeschlagene Weg der richtige ist, um das vielfältige gesellschaftliche Engagement bei der Beschäftigung mit der sächsischen Industriekultur zu unterstützen.

An der Befragung haben 131 Personen teilgenommen, die überwiegend aus Sachsen stammen. Die Kernaussagen zur Bedeutung der Industriekultur für Sachsen finden eine hohe bis sehr hohe Zustimmung. In den Kommentaren kommt deutlich zum Ausdruck, dass Industriekultur als eine wichtige „Wurzel“ der sächsischen Gesellschaft mit einem „unschätzbaren Wert“ auch für die kommenden Generationen betrachtet wird. Dies begründet die Erwartung der Teilnehmer an den Staat, das Sichtbarmachen und die Pflege von Industriekultur nachhaltig zu fördern.

Auch in Bezug auf die laufenden und geplanten staatlichen Maßnahmen im Bereich der Industriekultur gibt es eine hohe Zustimmung. Dies betrifft besonders die Aktivitäten im Handlungsfeld „Denkmalschutz und Denkmalpflege“.

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