Die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder und die deutsche Lebensmittelwirtschaft haben sich auf die Anwendung von „Orientierungswerten“ von Mineralölkohlenwasserstoffen in Lebensmitteln geeinigt. Damit soll der Gehalt von Mineralölen in Lebensmitteln verringert werden. Sachsen hatte den Vorschlag für ein gemeinsames Minimierungskonzept auf der 13. Verbraucherschutzministerkonferenz 2017 in Dresden eingebracht. Jetzt hat die 15. Verbraucherschutzministerkonferenz erste Orientierungswerte in Mainz bestätigt.

Sachsens Verbraucherschutzministerin Barbara Klepsch betont: „Mit diesen Orientierungswerten gibt es erstmalig ein Instrument, um die Mineralölbelastung in Lebensmitteln unter Berücksichtigung sämtlicher Eintragsquellen einheitlich zu bewerten. Damit haben wir eine solide Grundlage um Mineralölrückstände weiter zu reduzieren. Das Projekt sollte fortgeführt und Orientierungswerte für weitere relevante Lebensmittel-Produktgruppen festgelegt werden. Dafür ist jetzt die Erarbeitung und Sammlung weiterer Analysendaten erforderlich.“

Aktuelle Studien, und darauf basierende Bewertungen der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), betrachten Mineralölkontaminationen und chemisch vergleichbare Substanzen in Lebensmitteln mit Sorge. Für die Teilgruppe der aromatischen Substanzen wird das Risiko krebserregender und erbgutverändernder Wirkungen gesehen. Für eine weitere Teilgruppe aliphatischer Verbindungen konnte gezeigt werden, dass diese sich in Gewebe und Organen anreichern können.

„Vor diesem Hintergrund war ein weiteres Warten auf gesetzliche Maßnahmen nicht länger hinnehmbar. Die Erkenntnisse der letzten Jahre, gewonnen aus intensiven Bemühungen von Lebensmittelindustrie und Überwachungsbehörden, müssen in konkretes und abgestimmtes Handeln umgesetzt werden“, betont Sachsens Verbraucherschutzministerin Barbara Klepsch.

Mineralölkontaminationen in Lebensmitteln können durch verschiedene Quellen im Wege der Lebensmittelherstellung entstehen. Das beginnt bereits bei der Ernte im Erzeugerland, bei der Verarbeitung, bei Lagerung und Transport. Zudem werden unerwünschte Stoffe über die Verpackung eingetragen. Produkt- und Warentester prüfen regelmäßig auf Mineralölkontaminationen. Namhafte Nichtregierungsorganisationen fordern verbindliche gesetzliche Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung.

Hintergrund:

Vertreter der Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder und des Lebensmittelverbandes Deutschland, bisher des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) als Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft haben im Sinne des Beschlusses der 13. Verbraucherschutzministerkonferenz 2017 an einem Minimierungskonzept gearbeitet.

Im Rahmen dieses bisher einmaligen Projektes wurden über 10 000 aktuelle Analysendaten aus Wirtschaftsunternehmen und Laboratorien der Länder gesammelt, strukturiert aufbereitet und statistisch ausgewertet.

Im Ergebnis sind für drei Produktgruppen von Lebensmitteln des täglichen Verzehrs Orientierungswerte definiert, welche Mineralölgehalte unter Beachtung der Guten Herstellungspraxis und bekannter Kontaminationsquellen erreichbar sind. Das sind die Warengruppen 1) Pflanzliche Öle, 2) Brot, Kleingebäck, feine Backwaren, Getreideprodukte, Teigwaren, Reis und 3) Süßwaren, Schokoladen und –erzeugnisse.

Für Verbraucher, Hersteller und Handel, Warentester sowie die amtliche Lebensmittelüberwachung zeigen sie das nachgewiesen Mögliche an und bieten Anreiz, weiterhin Eintragspfade zu identifizieren und noch niedrigere Werte zu erreichen.

Überschreitet der Gehalt an mineralölartigen Kohlenwasserstoffen in einem Erzeugnis den Orientierungswert, ist das ein Hinweis auf mögliche und gemäß der Guten Praxis voraussichtlich vermeidbare Eintragsquellen. Für den Hersteller ist dies Anlass zur Ursachenforschung und ggf. Etablierung zusätzlicher Maßnahmen zum Produktschutz.

Ausführliche Informationen und die Orientierungswerte selbst finden Sie auf dem Verbraucherschutzportal des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz.

Download „Orientierungswerte für Mineralölkohlenwasserstoffe (MOH) in Lebensmitteln“: https://www.verbraucherschutz.sachsen.de/18986.php

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