Bei vielen variabel verzinsten Langzeitsparverträgen, zum Beispiel bei Prämiensparverträgen von Sparkassen, wurden die Zinsen falsch berechnet. Sparern steht in diesen Fällen eine Zinsnachzahlung zu. Mit dem neuen Beratungsangebot „Prüfung der Zinsanpassung“ der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) können Verbraucher überprüfen lassen, ob dies auch auf ihren Sparvertrag zutrifft.

Hat die Sparkasse oder Bank Zinsen falsch berechnet, steht Sparern häufig eine erhebliche Nachzahlung zu. „Wir empfehlen insbesondere Verbrauchern mit gekündigten Prämiensparverträgen, vergangene Zinsanpassungen überprüfen zu lassen. Die gekündigten Sparer sollen wenigstens jene Zinsen erhalten, die ihnen auch zustehen!“, so Erk Schaarschmidt, Finanzexperte der VZB. Der VZB sind Fälle bekannt, in denen Sparkassen mehrere Tausend Euro zu wenig an Zinsen ausbezahlt haben.

Bei der „Prüfung der Zinsanpassung“ erhalten Verbraucher in einem ersten Schritt eine Rechtsberatung bei der VZB zu ihrem variabel verzinsten Sparvertrag. Anschließend prüft ein Kreditsachverständiger mögliche Zinsnachforderungen. Die Experten der Verbraucherzentrale besprechen dann das Ergebnis und die weiteren Schritte mit den Verbrauchern. Zusätzlich bekommen Verbraucher einen Musterbrief, mit dem sie die Zinsen bei ihrer Bank nachfordern können. Weitere Informationen zum Beratungsangebot finden Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/37018.

Zum Hintergrund

Viele Sparkassen verwenden nach Ansicht der VZB unzulässige Zinsanpassungsklauseln bei ihren Sparverträgen. So hat die VZB die Sparkasse Märkisch-Oderland wegen einer solchen Klausel abgemahnt. Auch Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass örtliche Sparkassen Zinsen zum Nachteil von Verbrauchern berechnen.

Die Kündigung von Prämiensparverträgen, die beispielsweise der Altersvorsorge dienen, durch die Sparkassen beobachtet die Verbraucherzentrale ebenfalls schon seit Längerem mit Sorge: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen.

Individuellen Rat erhalten Betroffene bei der persönlichen Beratung in den Verbraucherberatungsstellen der VZB:

Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder direkt online buchen unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/termine.

Bei Nacht und Nebel

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