Die beiden Bronze-Skulpturen „Jason und die Stiere des Aietes“ sowie Max Klingers „Athlet“ bleiben im Besitz der Stadt und an ihren Standorten im Leipziger Zoo. Der Kläger und Sohn des früheren Zoodirektors, Johannes Gebbing jr., hat seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundesgerichtshof zurückgenommen.

Damit ist das zweitinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 26. Oktober 2018 und das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Leipzig vom 18. Mai 2018, nach denen die Stadt Leipzig als Beklagte gegen die Herausgabeklage bereits obsiegt hatte, rechtskräftig.

Dr. Skadi Jennicke, Bürgermeisterin und Beigeordnete für Kultur:

„Ich freue mich sehr, dass damit ein seit 2015 währender Streit um diese beiden Bronzen für die Stadt Leipzig positiv zu Ende gegangen ist. Beide Bronzeskulpturen sind für die Leipziger Bürgerinnen und Bürger wertvolle, identitätsstiftende und denkmalgeschützte Originale im Leipziger Zoo.“

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