Im Jahr 2019 verließen bislang außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber lebenden Personen 530 Personen den Freistaat Sachsen freiwillig, nachdem sie an einer Beratung zur freiwilligen Rückkehr teilgenommen hatten. Diese Beratungen werden größtenteils durch freie Träger vorgenommen, die von den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten damit beauftragt wurden.

Die Anzahl der freiwilligen Ausreisen ging zurück, da sehr viele Personen ohne Bleibeperspektive den Freistaat Sachsen bereits verlassen haben und die Zahl der Asylbewerber insgesamt gesunken ist. Das zeigt auch der Blick auf die Herkunftsländer, in die die Ausreisenden zurückgereist sind: wie z. Bsp. Georgien, Pakistan, Indien und den Balkanstaaten.

Die Landkreise und Kreisfreien Städte erhalten dafür im Rahmen der Richtlinie »Soziale Betreuung« der Sächsischen Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, eine Förderung in Höhe von 1,5 Millionen Euro. Insgesamt wurden bis Ende Oktober 1.450 Beratungen durchgeführt, an denen 2.380 Personen teilgenommen haben.

Integrationsministerin Petra Köpping: »Nicht alle Menschen, die zu uns gekommen sind, werden dauerhaft die Möglichkeit haben, hier zu bleiben. Darum ist es wichtig, dass wir ihnen zur Seite stehen und ihnen zeigen, wie sie wieder in ihr Heimatland zurückkehren können und was diese freiwillige Rückkehr für ihre künftige Perspektive bedeutet. Es ist zudem wichtig und richtig, dass wir hier gemeinsam mit der kommunalen Ebene die Verantwortung übernehmen und klare Wege aufzeigen. Wir wollen die Menschen nicht allein und wir wollen sie vor allem nicht schlecht beraten lassen.«

Hinweis: Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten im Sächsischen Landtag verabschiedeten Haushaltes.

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