Anna Gorskih, Sprecherin der Linksfraktion für Hochschulpolitik, fordert Unterstützung für Studierende und Beschäftigte an den sächsischen Hochschulen in der Corona-Krise: „Sachsens Hochschulen haben die Präsenzzeit für Studierende und Beschäftigte verschoben, Bibliotheken sind geschlossen und Prüfungen ausgesetzt. Das ist alles vernünftig. Jedoch stehen viele Studierende in Zeiten der Pandemie unter besonderen finanziellen Zwängen.“

„Es muss weiter Miete gezahlt und Lebensmittel müssen eingekauft werden, auch wenn das BAföG nicht reicht oder gar nicht gezahlt wird und dringend benötigte Nebenjobs pausieren müssen. Deshalb unterstützen wir die Forderungen der Bundestags-Linksfraktion und fordern die Staatsregierung auf, sich in Bund und Land für schnelle und unbürokratische Hilfe einzusetzen:

1. Sofortprogramm mit formlosen und möglichst rückzahlungsfreien Sozialkrediten für in- und ausländische Studierende, die ihre Nebenjobs verlieren und durch ihre Immatrikulation keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben

2. Einheitliche Schließung aller Hochschulen in Abstimmung zwischen Bund und Ländern bis zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie

3. Erarbeitung eines Gesetzentwurfs, mit dem die Fortzahlung bzw. der Beginn des BAföG-Bezugs für Studierende im Falle von Lehr- und Prüfungsausfall oder Versäumnissen durch Quarantänemaßnahmen im Seuchen- bzw. Katastrophenfall rechtlich garantiert und dadurch entstandene Ausfallzeiten nicht auf die Förderungshöchstdauer angerechnet werden

4. Ministererlass, der sofort sicherstellt, dass sich Semester- und Prüfungsausfall nicht negativ auf die Dauer der Aufenthaltserlaubnis von ausländischen Studierenden auswirkt. Außerdem ein Gesetzentwurf, die den betroffenen Studierenden auf Dauer Rechtssicherheit bringt.

5. Eine zwischen Bund und Ländern koordinierte Verschiebung aller Bewerbungsfristen für das Wintersemester 2020/2021, damit Studienberechtigte durch verschobene Abschlussprüfungen bzw. Meisterprüfungen keine Nachteile erlangen

6. Hinwirken des Bundes gegenüber den Ländern, dass befristete und gegenwärtig auslaufende Arbeitsverträge von Beschäftigten an den Hochschulen auf deren Wunsch um den Zeitraum der Covid-19-Pandemie verlängert werden.“

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