Ab heute dürfen Trauerfeiern in Leipzig nur noch stattfinden, wenn maximal 20 Personen teilnehmen. Diese Regelung gilt für die Räumlichkeiten und Außenbereiche aller Friedhöfe im Stadtgebiet. Die Teilnehmer müssen untereinander einen Abstand von 1,50 Meter einhalten.

Grundlage für die Regelung ist die Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig zum Umgang mit Veranstaltungen vom 19. März 2020. Das Amt für Stadtgrün und Gewässer bittet um Verständnis für diese Einschränkungen.

www.leipzig.de/coronavirus.

Amtliche Verfügung wegen Corona-Virus: Was ist ab Donnerstag in Sachsen untersagt, was bleibt geöffnet?

Amtliche Verfügung wegen Coronavirus: Was ist ab Donnerstag in Sachsen untersagt, was bleibt geöffnet?

Stadt verschärft Regelung des Freistaats: Frisöre bleiben geschlossen, private Veranstaltungen nur noch bis 20 Personen

Stadt verschärft Regelung des Freistaats: Frisöre bleiben geschlossen, private Veranstaltungen nur noch bis 20 Personen

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar