Schließung der Geschäfte: Es gelten strenge Regeln. Grundsatz ist, dass alle Geschäfte geschlossen zu halten sind. Die Ausnahmen, betreffen nur die benannten Bereiche. Diese sind abschließend, und dürfen nicht durch den Hinweis auf die Dienstleistung in diesen Geschäften aufgeweicht werden. Liefer- und Abholservice meint ausschließlich solche für Gaststätten und Nahrungsmittel. Lieferdienste für Blumen o.ä. sind daher geschlossen zu halten. Die Staatsregierung arbeitet im Krisenstab mit Hochdruck an der Klarstellung.

Für die Kosmetiksalons und Nagelstudios wurden dazu bereits Aussagen getroffen, diese bleiben geschlossen. Analog dazu wird dies auch für Tattoo-Studios, Massagesalons und ähnliche Branchen gelten.

Bitte orientieren Sie sich am Sinn und Zweck der Allgemeinverfügung: Die Orte, an denen es zur Begegnung von Menschen kommt, sollen auf das notwendigste reduziert werden.

Sobald uns weitere Informationen vorliegen, informieren wir.

Unterstützung von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern

Informationen zu Förderinstrumenten mit denen der Freistaat Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler in Sachsen unterstützt, die von den Folgen des Corona-Virus wirtschaftlich betroffen sind, finden Sie hier  https://www.smwa.sachsen.de/4358.htm 

Amtliche Verfügung wegen Corona-Virus: Was ist ab Donnerstag in Sachsen untersagt, was bleibt geöffnet?

Amtliche Verfügung wegen Coronavirus: Was ist ab Donnerstag in Sachsen untersagt, was bleibt geöffnet?

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