In einem Brief an alle Träger von Alten- und Pflegeheimen weist Gesundheitsministerin Petra Köpping ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, Ausnahmen vom Verbot des Besuchs in und des Ausgangs aus den Einrichtungen zu gewähren. Mitgesandt wurden mit dem Schreiben auch zwei Informationsblätter, die dabei helfen sollen, eine für die jeweilige Einrichtung geeignete Besuchs- und Ausgangsregelung zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner sowie zum Schutz der Mitarbeitenden zu finden.

Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: „Die Bewohnerinnen und Bewohner leiden unter den Kontakt- und Besuchsbeschränkungen. Sie wollen auch in dieser schweren Zeit ihre Angehörigen und Familien sehen. Das ist für mich sehr verständlich. Daher haben wir uns entschieden, dass Besuchsverbot im Rahmen unserer Möglichkeiten und unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens zu lockern und Ausnahmen nach Entscheidung der Heimleitung möglich zu machen. Viele Heimleitungen nutzen diese Möglichkeit schon seit längerem und finden sehr praktikable Lösungen. Dafür danke ich ihnen sehr.“

Die Ministerin sei sich dessen bewusst, unter welch hohem Druck die Heimleitungen und Träger stehen, um den Ausbruch der Infektion in der Einrichtung zu verhindern. Die Verantwortung, die dort getragen werde, sei enorm. Ministerin Köpping ergänzt: „Ich teile die Angst um die Bewohnerinnen und Bewohner, die Angst um die Mitarbeitenden, und nicht zuletzt die Angst, den Betrieb bei Ausbruch einer Infektion nicht mehr aufrecht erhalten zu können.

Uns war bewusst, dass wir mit einem strikten Besuchsverbot in den Einrichtungen zu Beginn der Ausbreitung des Coronavirus harte Maßnahmen getroffen haben. Das Ziel war, das Ansteckungsrisiko der Menschen in den Heimen zu minimieren. Dies ist uns gemeinsam mit den Einrichtungen und dem überwiegenden Verständnis der Bewohnerinnen und Bewohner und ihrer Angehörigen gelungen. Dafür danke ich allen sehr herzlich.“

Mit den verschiedenen bisher beschlossenen Corona-Schutzverordnungen wurden Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner, die in der Regel zur Hochrisikogruppe gehören, festgelegt. Konkret bedeutet dies, dass der Besuch ausgenommen der von nahen Angehörigen oder der den Bewohnern nahestehender Personen zur Sterbebegleitung einschließlich der seelsorgerischen Betreuung untersagt ist.

Mit dem kontinuierlichen Rückgang der Infektionszahlen und den allgemeinen gesellschaftlichen Lockerungen hat das Sozialministerium mit einer Allgemeinverfügung vom 12. Mai weitere Ausnahmen zum Besuchsverbot geregelt. Einrichtungen haben Besuche grundsätzlich und im Einzelfall auch innerhalb der Einrichtung zu ermöglichen. Dabei sollen sie einerseits den Schutz der Bewohner und der Mitarbeiter sowie andererseits die Bewohnerrechte im Blick haben.

Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: „Besuche könnten also beispielsweise in gesondert erreichbaren Teilen der Einrichtung oder im Außenbereich ermöglicht werden. Ich empfehle hier den Einrichtungen, ein individuelles Besuchskonzept zu erstellen, welches mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt werden kann. Es gilt dabei auch Lösungen für die Bewohner zu finden, die immobil sind und ihr Zimmer nicht verlassen können.

Dienstag, der 19. Mai 2020: Kritik an Polizeieinsatz rund um Corona-Demos in Chemnitz

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