Gestern ist die 157. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ zu Ende gegangenen. Gesamtstaatlich liegen die Einnahmeerwartungen bis 2024 insgesamt um rund 316 Milliarden Euro unter dem Niveau der Steuerschätzung vom Oktober 2019.

Für den sächsischen Landeshaushalt bedeutet das für 2020 Steuereinnahmen von rund 14,4 Milliarden Euro. Die aktuell geschätzten Mindereinnahmen in Folge der Corona-Pandemie betragen damit im laufenden Jahr rund 2,0 Milliarden Euro gegenüber der Oktober-Steuerschätzung 2019.

Für den nächsten Doppelhaushalt werden derzeit Steuereinnahmen von 16,0 Milliarden Euro 2021 und 16,4 Milliarden Euro 2022 erwartet. Das ist für beide Jahre ein Minus von insgesamt 1,6 Milliarden Euro gegenüber den Prognosen vor der Pandemie. Auch für den Doppelhaushalt 2023/2024 werden Mindereinnahmen in Höhe von geschätzt 1,3 Milliarden Euro erwartet.

Die Einnahmeerwartungen im Zeitraum von 2020 bis 2024 reduzieren sich allein auf der Landesebene somit um knapp 5 Milliarden Euro im Vergleich zur Steuerschätzung vom Oktober 2019.

Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann zu den Ergebnissen: „Wir erleben einen historischen Einbruch der Steuereinnahmeerwartungen für den Freistaat Sachsen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen uns vor große Aufgaben, begleitet von vielen Unsicherheiten. Die Steuerschätzung zeigt uns jetzt zwar erstmalig etwas konkreter, mit welchen Einnahmen wir planen können.

Aber das Ganze ist von vielen Risiken begleitet. Fakt ist, dass wir heute sicher wissen, dass wir keine Spielräume für zusätzliche Ausgaben haben. Gleichzeitig müssen wir aus den Erfahrungen der Pandemie lernen. Prioritäten werden sich unweigerlich verschieben und andere Themen mehr in den Fokus rücken. Dafür braucht der künftige Haushalt Luft zum Atmen.“

Die neue Steuerschätzung bildet die erste Grundlage für die weitere Planung des Doppelhaushaltes 2021/2022. „Zwar können wir dank der umsichtigen Vorsorge durch den Corona-Bewältigungsfonds 2020 noch viele Ausgaben auf dem Niveau der Einnahmeerwartungen vom Oktober 2019 aufrechterhalten.

In den nächsten Jahren stehen wir aber vor großen Konsolidierungsbedarfen, die wir ab dem kommenden Doppelhaushalt konsequent angehen müssen. Darauf müssen wir uns jetzt vorbereiten. Das heißt vor allem, nicht die Augen vor der Realität zu verschließen in der Hoffnung, dass sich die Probleme von selbst lösen“, so Vorjohann.

Ab 2023 werden sich die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten in Folge der Corona-Pandemie noch deutlicher einschränken. »Zum einen müssen langfristig weitere Mindereinnahmen einkalkuliert werden. Zum anderen speist sich der Corona-Bewältigungsfonds aus Krediten, die wir ab 2023 zurückzahlen müssen.

Im Klartext heißt das: Ohne strikte Prioritätensetzung geht es nicht. Viele Vorhaben, die vor der Pandemie geplant und vielleicht wünschenswert waren, werden auf absehbare Zeit nicht mehr finanzierbar sein. Das erfordert eine ehrliche Analyse, um dann gemeinsam zu entscheiden, was wir heute und morgen tatsächlich anpacken müssen, wollen und können«, betonte der Finanzminister.

Die sächsischen Kommunen müssen im Ergebnis der Steuerschätzung ebenfalls mit deutlich niedrigeren Einnahmen rechnen. 2020 können sie Steuereinnahmen von knapp 3,3 Milliarden Euro erwarten. Das sind rund 440 Millionen Euro weniger als noch zur Steuerschätzung Oktober 2019. „Der Freistaat hat bereits ein umfangreiches Programm zur Unterstützung der Kommunen bei der Bewältigung der Folgen der Pandemie aufgelegt. Dadurch werden im laufenden Jahr auch Einnahmeausfälle teilweise kompensiert“, unterstrich Vorjohann.

Ab 2021 bewegen sich die aktuell geschätzten Steuermindereinnahmen der sächsischen Kommunen gegenüber den bisherigen Prognosen zwischen rund 130 und 160 Millionen Euro pro Jahr. Aufgrund des hohen Anteils der besonders volatilen Gewerbesteuer am gemeindlichen Steueraufkommen ist die Schätzung der Gemeindesteuern mit besonderen Unsicherheiten behaftet.

Aufgrund der insgesamt hohen Unsicherheiten bei der Prognose der weiteren Entwicklung von Wirtschaft und Steueraufkommen ist für September 2020 eine zusätzliche Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ geplant.

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