Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Antragsfrist des DigitalPaktes Schule um drei Monate verlängert. Alle sächsischen Schulträger haben für die Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank jetzt noch Zeit bis zum 30. September 2020, danach werden ungenutzte Schulträgerbudgets neu verteilt.

Die digitale Infrastruktur von Schulen wird in Sachsen nach der Richtlinie Digitale Schulen gefördert. Insgesamt stehen dafür rund 250 Millionen Euro zur Verfügung. Bislang sind 248 Anträge im Umfang von 136,97 Millionen Euro eingegangen. Davon wurden 203 Anträge mit einem Volumen von 83 Millionen Euro bereits bewilligt.

Gefördert werden vorrangig die digitale Infrastruktur in Schulen, wie Verkabelung, Schulserver oder WLAN-Netzwerke. Aber auch die Anschaffung von interaktiven Tafeln, Displays oder von Laptops, Notebooks und Tablets wird unterstützt. Wie die Fördermittel verwendet werden, wird zuvor im Medienbildungskonzept und Medienentwicklungsplan festgelegt. So wird dem „Primat des Pädagogischen“ Rechnung getragen.

Sachsen war das erste Bundesland, in dem die Förderung aus dem DigitalPakt gestartet ist. Über vordefinierte Schulträgerbudgets weiß jeder Schulträger genau, welche Mittel ihm insgesamt zustehen. Die in der Richtlinie Digitale Schulen ausgewiesenen Festbeträge führen dazu, dass für jedes denkbare Projekt die zu erwartende Fördersumme einfach und ohne langwierige Prüfung von Planungsunterlagen ermittelt werden kann.

Mehr Informationen unter:
https://www.schule.sachsen.de/23789.htm

Förderrichtlinie: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18186-RL-Digitale-Schulen#romII

https://www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-planen-kommunale-investitionen/digitale-schulen.jsp

Insgesamt stehen den Schulen in Sachsen 250 Millionen Euro bis 2024 für die digitale Ausstattung zur Verfügung. Davon kommen 225 Millionen Euro vom Bund und 25 Millionen Euro je zur Hälfte von Land und Schulträgern.

Die Schulen müssen ein Medienbildungskonzept und für die Lehrkräfte einen Fortbildungsplan erarbeiten. Um die Schulen bei der Entwicklung eines Medienbildungskonzeptes zu unterstützen, hat das Landesamt für Schule und Bildung Empfehlungen erarbeitet (https://www.schule.sachsen.de/23590.htm).

In einem zweiten Schritt müssen Schulträger gemeinsam mit der Schule ihren Medienentwicklungsplan für die technische Ausstattung entwickeln. Auch dafür hat das Kultusministerium gemeinsam mit dem Sächsischen Landkreistag und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag eine Orientierungshilfe erarbeitet (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/33100).

Mittwoch, der 17. Juni 2020: Entsetzen im Stadtrat und Demo wegen „Fahrradgate“

Mittwoch, der 17. Juni 2020: Entsetzen im Stadtrat und Demo wegen „Fahrradgate“

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar