Albrecht Pallas, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, am Freitag zum vom Bundestag beschlossenen Gesetzespaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und der Hasskriminalität: „Die Arbeit vieler Ehren- und Hauptamtlicher in der Kommunalpolitik ist das Rückgrat unserer Demokratie. Dieses wird durch das beschlossene Gesetz und den neuen Paragraphen 188 StGB gestärkt.“

„Kommunalpolitikerinnen und –politiker können sich jetzt leichter gegen Beleidigungen, Verleumdung und üble Nachrede zur Wehr setzen. Sie werden nunmehr Bundes- und Landespolitikern gleichgestellt. Damit wird eine langjährige Forderung der SPD umgesetzt wird“, so Albrecht Pallas.
„Wichtig ist auch, dass Kommunalpolitiker jetzt leichter eine Auskunftssperre im Melderegister erwirken können. Das kann nun schon dann erfolgen, wenn Betroffene in verstärktem Maße Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt sind.“

„Gerade Kommunalpolitiker sind in den letzten Jahren auch in Sachsen Opfer von rechter Gewalt und Hass geworden. Ein bekanntes Beispiel ist die ehemalige Bürgermeisterin von Arnsdorf, Martina Angermann. Trotz ihrer engagierten Arbeit und guter Wahlergebnisse war sie fortwährenden Bedrohungen und Hassbotschaften aus rechten Kreisen ausgesetzt, Letztlich zog sie sich angesichts dieses menschenverachtenden Verhaltens gegen ihre Person zurück.“

„Rechtsextremismus und Hasskriminalität müssen deshalb vor allem auch auf kommunaler Ebene mit allen Mitteln bekämpft werden. Mit den neuen Regeln schützen wir die Frauen und Männer, die sich bereits politisch engagieren, noch effektiver. Und wir schaffen damit mehr Sicherheit für zukünftige Wahlbewerber und die Voraussetzungen, damit sich wieder mehr Menschen für die Arbeit vor Ort in den Städten und Gemeinden begeistern.“

Freitag, der 19. Juni 2020: Trotz kurzfristiger PK kaum neue Infos zum „Fahrradgate“

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