Die Folgen der Corona-Pandemie gefährden auch die Berufsausbildung. Auszubildende zählen zu den Haupt-Leidtragenden von Kurzarbeit und Insolvenzen. Die Linksfraktion schlägt einen Masterplan vor, um die Berufsausbildung in Sachsen krisenfest zu machen (Drucksache 7/3825).

Dazu sagt die bildungspolitische Sprecherin Luise Neuhaus-Wartenberg: „Wegen der Einnahmeausfälle in vielen Branchen droht eine Insolvenzwelle, die auch den Druck auf dem Ausbildungsmarkt erhöhen dürfte. Junge Menschen, die nach der Schule eine Berufsausbildung aufnehmen wollen, konkurrieren dann umso stärker mit Auszubildenden, deren Betriebe die Pandemie nicht überstanden haben, um noch geringere Ausbildungskapazitäten. Jungen Leuten unter 35 ohne Ausbildung sind besonders stark von Armut und Arbeitslosigkeit bedroht.

Es ist notwendig, den Ausbildungsmarkt krisensicherer zu machen und die Lasten fair zu verteilen. Zudem darf die Krise nicht genutzt werden, um hart erkämpfte Schutzrechte für Auszubildende einzuschränken. Fällt die Berufsausbildung zeitweilig aus, sollen Auszubildende ihre volle Vergütung bis zu sechs Wochen lang weiter erhalten können.

Wir fordern einen auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses, wenn Auszubildende ohne eigenes Verschulden die Abschlussprüfung erst nach beendeter Ausbildungszeit ablegen können. Auszubildende sollten zudem Kurzarbeitergeld in Höhe von 100 Prozent ihrer Vergütung erhalten. Der Bund sollte Ausbildungspartnerschaften fördern, um Auszubildende im Falle der Krise ihres Betriebs abzusichern.

Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigten, die keine Bundesförderung in Anspruch nehmen können, sollten aus Landesmitteln für den Ausbildungsjahrgang 2020/2021 einen nicht rückzahlbaren einmaligen Ausbildungsbonus in Höhe von 3.000 Euro für jeden neu geschlossenen Vertrag erhalten. Die Staatsregierung sollte zudem im Bund für eine solidarische Umlagefinanzierung streiten, mit der alle Betriebe in die Pflicht genommen werden, um Ausbildungsqualität und -kapazitäten zu sichern.

Hinzu kommt die Digitalisierung der beruflichen Schulen und Schulzentren, die sämtlich erhalten werden müssen. Nicht zuletzt schlagen eine unabhängige Beratungsstelle vor, die Auszubildende über ihre Rechte aufklärt und mögliche Abbruchgründe entschärfen hilft.“

Dienstag, der 15. September 2020: Autobahn-Testcenter gehen außer Betrieb

Dienstag, der 15. September 2020: Autobahn-Testcenter gehen außer Betrieb

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar