Um eine effiziente Bejagung von Schwarzwild zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu gewährleisten, hat der Freistaat Regeln erlassen, die gemeinschaftliche Jagden auch unter Corona-Pandemiebedingungen ermöglichen.

Das Sozialministerium hat festgelegt, dass Formen der gemeinschaftlichen Jagdausübung (Gesellschaftsjagden, Bewegungsjagden, Ansitz-Drückjagden, Drückjagden, Gruppenansitze etc.) grundsätzlich auch nach der derzeit geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 30. Oktober 2020 möglich sind (Rechtgrundlage: § 2 Absatz 5, § 5 Abs. 4 SächsCoronaSchVO), sofern ein entsprechendes Hygienekonzept gemäß § 5 Absatz 4 der SächsCoronaSchVO vorliegt.

Der Jagdleitung obliegen Umsetzung und Sicherstellung der Einhaltung der Hygienekonzepte. Eine gesonderte Genehmigung der Hygienekonzepte durch die Gesundheitsämter ist nicht erforderlich. Sofern in den Landkreisen über die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung hinausgehende Allgemeinverfügungen zu Corona erlassen werden, sind diese zu beachten.

Die für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerin Petra Köpping erklärt: „Weil wir diese Jagdformen dringend für die Tierseuchenbekämpfung als auch für deren Prävention benötigen, haben wir schnell spezielle Regeln mit den Jagdverbänden ausgearbeitet, die die Jagden auch unter Corona-Bedingungen ermöglichen.“

Die Ministerin ergänzt: „Ich bitte alle Jagdbeteiligten, die in den Hygieneregeln festgelegten Kontaktbegrenzungen und weiteren Schutzmaßnahmen einzuhalten. Wir haben eine spezielle Situation in diesem Jahr und müssen die Ausbreitung der Tierseuche verhindern. Dabei dürfen gemeinschaftliche Jagden nicht zu einem Infektionstreiber der Corona-Pandemie werden.

Ich danke den Jägern für ihre Unterstützung beim Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest. Sie sind in den eingerichteten ASP-Restriktionszonen ein wichtiger Helfer für die Bekämpfung der Tierseuche. Und sie sorgen mit einer Reduzierung der zu hohen Schwarzwildbestände landesweit für eine Vorbeugung vor deren weiterer Ausbreitung.“

Landwirtschafts- und Forstminister Wolfram Günther erklärt: „Mit Blick auf die Afrikanische Schweinepest in Sachsen und die hohen Schwarzwildbestände spielt die Jagd eine wichtige Rolle in der Prävention. In enger Abstimmung mit dem Sozialministerium unterstützen wir die sächsischen Jäger dabei, der Seuchenausbreitung durch gezielte Bejagung vorzubeugen. Damit schützen wir landwirtschaftliche Betriebe. Wir können daher nicht auf Drück- und Bewegungsjagden verzichten.“

In den Hygienekonzepten für die gemeinschaftliche Jagdausübung ist darzulegen, wie den Infektionsschutzanforderungen während der gemeinschaftlichen Jagdausübung Rechnung getragen wird. Insbesondere gehört dazu die grundsätzliche Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m aller an der Jagd beteiligten Personen. Auch sind alle Jagdteilnehmenden zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufgefordert und bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes dazu auch verpflichtet.

Wichtiges Element des Hygienekonzepts ist auch das Pflegen einer Anwesenheitsliste, um im Falle einer Infektion eine effektive Kontaktverfolgung zu ermöglichen. Personen, die sich krank fühlen oder Erkältungssymptome haben, sind von der Jagd auszuschließen. Gleiches gilt für Personen, die in den letzten Wochen Kontakt zu Menschen hatten, die positiv auf das Sars-CoV-2-Virus getestet wurden.

Auch gilt es während der Jagd Desinfektionsmittel für die Handhygiene vorzuhalten. Die Interaktion zwischen den beteiligten Personen soll also mithilfe des Hygienekonzepts vor, während und nach der Jagdausübung auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Das Sozialministerium hat die vier anerkannten Vereinigungen der Jäger in Sachsen, die Landkreise und Kreisfreien Städte und die Mitglieder des ASP-Krisenstabs des Sozialministeriums über diese Regelungen informiert.

Donnerstag, der 5. November 2020: Der Staat zeigt seine Zähne

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