Am vergangenen Samstag versammelten sich Mitglieder/-innen der „Querdenker“-Bewegung, Corona-Leugner/-innen, Verschwörungstheoretiker/-innen und Neonazis in Leipzigs Innenstadt. Geltende Hygiene-Verordnungen wurden zu tausenden nicht eingehalten, Journalist/-innen und Beamt/-innen der Polizei tätlich angegriffen. Erst nach mehr als zwei Stunden wurde die Versammlung vorzeitig aufgelöst. Am Abend marschierten tausende Menschen über den Innenstadtring, die Polizei stand dem nahezu machtlos gegenüber.

Erst am Morgen hatte das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen die Veranstaltung gegen den Willen der Stadt Leipzig auf dem Augustusplatz genehmigt. Dabei steht im Zweifel, ob diese Entscheidung unbefangen getroffen wurde: Beteiligt an der Urteilsfindung war auch der Vorsitzende Richter Matthias Dehoust, der Mitglied der Redaktion der Sächsischen Verwaltungsblätter ist, die in ihrer Ausgabe 11/2020 u.a. zwei Artikel mit der Überschrift „Nächste Epidemie Grippe? – Zum Ausstieg aus der Corona-Pandemie“ und der Überschrift „Das Grundrecht auf die Heimat“ veröffentlichten.

Darin wird unter anderem behauptet, dass die Coronapandemie „im Vergleich mit der gewöhnlichen Grippe keine wesentlich schlimmere [sei]. Die öffentliche Gesundheitsversorgung ist nicht kollabiert. Nichtsdestotrotz dauert der Lockdown […] an.“ (S.333).

Am Vormittag des 8. November kam es schließlich erneut zu einer Versammlung der „Querdenken“-Bewegung am Völkerschlachtdenkmal. Auch hier wurde die Rechtslage der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020 nicht eingehalten.

Wir erwarten Antworten auf unsere Dringliche Anfrage in der Ratsversammlung an diesem Mittwoch, den 11. November:

1. Wie gestaltete sich nach Kenntnis des Oberbürgermeisters die Gefahrenprognose für die angekündigten Demonstrationen der „Querdenken“-Bewegung im Bereich des Augustusplatzes? Welche Informationen erhielten der Oberbürgermeister und alle nachgeordneten Ämter vorab von den Behörden des Freistaates Sachsen? Wie substantiell und hilfreich waren aus Sicht des Oberbürgermeisters diese Informationen im Nachgang zu den Geschehnissen?

2. Hat der Oberbürgermeister davon Kenntnis, dass der am Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen beteiligte Vorsitzende Richter Matthias Dehoust Mitglied der Redaktion der Sächsischen Verwaltungsblätter ist, die in ihrer Ausgabe 11/2020 u.a. zwei Artikel mit der Überschrift „Nächste Epidemie Grippe? – Zum Ausstieg aus der Corona-Pandemie“ und der Überschrift „Das Grundrecht auf die Heimat“ veröffentlichen, in denen behauptet wird, dass die Coronapandemie „im Vergleich mit der gewöhnlichen Grippe keine wesentlich schlimmere [sei]. Die öffentliche Gesundheitsversorgung ist nicht kollabiert. Nichtsdestotrotz dauert der Lockdown […] an.“ (S.333) oder es „keine signifikanten Unterschiede der Krankheiten“ (saisonale Grippe vs. Covid-19) gebe (S. 339)?

3. Welche Gründe veranlassten die Stadt, die Versammlung auf die Neue Messe zu verlegen und welche Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang veranlasst?

4. Aus welchen Gründen durfte die Versammlung auf dem Augustusplatz trotz erheblicher Verstöße gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020 und die Demonstrationsauflagen über zwei Stunden stattfinden und warum erfolgte die Auflösung erst gegen 15.30 Uhr? Welchen Einfluss nahm der Freistaat Sachsen mit seinen nachgeordneten Behörden auf diese Entscheidung der Stadt Leipzig? Welches Polizeikonzept wurde bei der Auflösung der Demonstration nach Kenntnis des Oberbürgermeisters verfolgt?

5. Der Innenminister Roland Wöller beurteilt die Geschehnisse auf dem Leipziger Augustusplatz und den Innenstadtring als „friedliche Versammlung“. Wie bewertet der Oberbürgermeister die Geschehnisse aus Sicht der Stadt Leipzig?

6. Erfolgte nach Kenntnis des Oberbürgermeisters eine ordnungsgemäße Anmeldung der Versammlung am 8. November 2020 vor dem Völkerschlachtdenkmal und wenn ja, wurde diese genehmigt und mit welchen Auflagen?

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