Seit Beginn des Herbstvogelzuges wurden mehr als 100 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln in Deutschland nachgewiesen - vorwiegend an der Nord- und Ostseeküste. In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sind inzwischen auch die ersten Bestände von gehaltenem Geflügel betroffen. Neu ist der Nachweis des hochpathogenen aviären Influenzavirus H5N8 bei einem verendeten Kranich im Land Brandenburg. Der weitere Vogelzug wird die Geflügelpest vermutlich auch ins Landesinnere, insbesondere in die Nähe von Gewässern, bringen.

Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich zu bekämpfende Tierseuche, die nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel auf den Menschen ist laut Bundesinstitut für Risikobewertung unwahrscheinlich. Das Friedrich-Loeffler-Institut weist zudem darauf hin, dass die Virustypen der sogenannten Vogelgrippe bisher nicht bei Menschen nachgewiesen wurden.

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Nordsachsen fordert zur Prävention und Bekämpfung der Tierseuche alle Geflügelhalter erneut auf, ihre Geflügelhaltung anzumelden und bestehende Bestände zu aktualisieren. Außerdem sollten sie ihre Tiere vor einem möglichen Erregereintrag bestmöglich schützen und die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen. Dazu gehört vor allem, jeglichen Kontakt zwischen gehaltenen Vögeln und Wildvögeln zu unterbinden.

Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände sind so aufzubewahren, dass sie nicht mit Wildvögeln in Berührung kommen können. Der bauliche Zustand der Stallungen sollte überprüft und gegebenenfalls verbessert werden. Schadnager sind regelmäßig zu bekämpfen, Ein- und Ausgänge zu den Ställen zu sichern. Das Personal sollte betriebseigene Schutz- oder Einwegkleidung benutzen, regelmäßig die Hände waschen und die Schuhe desinfizieren.

In Sachsen finden ganzjährig Monitoring-Untersuchungen auf Geflügelpest bei Hausgeflügel und Wildvögeln statt. Die Untersuchung von verendet aufgefundenen Wildvögeln (passives Wildvogel-Monitoring) wird im Sinne eines Frühwarnsystems durchgeführt. Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln sind dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zu melden. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus zu ermitteln.

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