Die neue Coronaschutzverordnung des Freistaats legt zwingend eine sofortige Schließung großer Teile des Einzelhandels fest. Diese Regelung ist auch für die Stadt Leipzig bindend. Betroffen davon sind auch die zurzeit geöffneten Museen in der Stadt – auch diese müssen ab 1. April wieder schließen.

Nicht betroffen von der Schließung sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, u. a. Lebensmittelhandel, Drogerien, Apotheken, Buchläden, Baumärkte und Sanitätshäuser (§ 4 Coronaschutzverordnung).

Die ab Donnerstag geltende Verordnung lässt die Möglichkeit einer inzidenzunabhängigen Öffnung von Handel und Museen ab 6. April zu, wenn sachsenweit nicht mehr als 1300 Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind. Auf dieser Grundlage hatte die Stadt Leipzig zunächst Öffnungen ab Dienstag  – unter strengen Hygiene- und Testregelungen – geplant. Die Staatsregierung erwartet aber bereits unmittelbar nach Ostern ein Überschreiten der Bettenkapazität. Die Stadt Leipzig kann und wird daher voraussichtlich von dieser Öffnungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen.

Die ab Donnerstag sachsenweit geltenden strengen Regelungen können maßgeblich helfen, die Infektionszahlen zu drücken und das Virus zurückzudrängen. Sachsen ist mit einer aktuellen 7-Tage-Inzidenz von 182,3 Neuinfektionen deutschlandweit am zweitstärksten von dem Virus betroffen.

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