Die Ratsversammlung hat nach Testung aller Räte und Gäste am heutigen 31. März eben erst begonnen und schon gibt es einen Paukenschlag. Ab morgen, Donnerstag, den 1. April 2021, ist der Einzelhandel in Leipzig – sofern er nicht zum Grundbedarf gehört – geschlossen. Das musste Leipzigs OBM Burkhard Jung zum Start der heutigen Ratsversammlung verkünden. Grund ist die Überschreitung der sächsischen Inzidenz von 100 bei den Neuinfektionen pro 100.000 Menschen. Hinzu käme, dass sehr wahrscheinlich auch der zweite Richtwert, die Belegung der 1.300 Corona-Betten in Sachsen, bereits in der kommenden Woche erreicht wird.

Erst seit gestern gilt die neue Corona-Schutzverordnung in Sachsen und bereits heute schlägt sie zu. Auf Nachfrage von Stadtrat Andreas Geisler (SPD) betonte Burkhard Jung deutlich, dass der Lebensmittel-Einzelhandel, Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs und die Baumärkte natürlich weiterhin geöffnet hätten, doch alle anderen Shopping-Möglichkeiten ab morgen Früh zu schließen sind.Im Laufe des Tages wird die Stadt Leipzig dazu noch eine offizielle Verfügung veröffentlichen, welche klarstellt, dass auch Läden für Tierbedarf, Getränkemärkte, Reparaturwerkstätten und weitere Geschäfte geöffnet bleiben. Damit ist bereits jetzt klar, dass Bekleidungsgeschäfte, Technikmärkte etc. zu schließen sind.

Jung warnte im Zuge der ersten Informationen zu diesem Schritt ausdrücklich davor, dass nach jetzigen Schätzungen vielleicht schon am Dienstag kommender Woche die Kapazität von 1.300 Betten in den Krankenhäusern Sachsens, welche den COVID19-Patienten vorbehalten sind, erreicht sein wird.

Leipzig ist für die gesamte Umgebung ein beliebtes Ziel von Einkäufen gerade rings um Festlichkeiten wie dem anstehenden Osterfest. Dies wird mit den jetzt eingeleiteten Schritten offenkundig berücksichtigt, so sollen die Bewegungen der Menschen und die Kontakte eingeschränkt werden.

Geöffnet bleiben demnach ab 1. April 2021: Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Ge-tränkemärkte, Abhol-und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Babyfach-märkte, Orthopädieschuhtechniker, Bestatter, Optiker, Hörgeräteakustiker, Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons und Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs, Buchläden, Tankstellen, Wertstoffhöfe, Kfz-und Fahrradwerkstätten sowie einschlägige Ersatzteilverkaufsstellen, Großhandel beschränkt auf Gewerbetreibende, Baumschulen, Gartenbau- und Floristikbetriebe, Gartenmärkte und Blumengeschäfte sowie Baumärkte.

Die Erklärung von OB Burkhard Jung zu der Entscheidung

Video: Livestream der Stadt Leipzig

++Update++

Mitteilung des Gesundheitsamtes zur Corona-Schutzverordnung ab 1. April

Die neue Corona-Schutzverordnung des Freistaats legt zwingend eine sofortige Schließung großer Teile des Einzelhandels fest. Diese Regelung ist auch für die Stadt Leipzig bindend. Betroffen davon sind auch die zurzeit geöffneten Museen in der Stadt – auch diese müssen ab 1. April wieder schließen.

Nicht betroffen von der Schließung sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, u. a. Lebensmittelhandel, Drogerien, Apotheken, Buchläden, Baumärkte und Sanitätshäuser (§ 4 Coronaschutzverordnung).

Die ab Donnerstag geltende Verordnung lässt die Möglichkeit einer inzidenzunabhängigen Öffnung von Handel und Museen ab 6. April zu, wenn sachsenweit nicht mehr als 1300 Krankenhausbetten mit COVID-19-Patienten belegt sind. Auf dieser Grundlage hatte die Stadt Leipzig zunächst Öffnungen ab Dienstag – unter strengen Hygiene- und Testregelungen – geplant.

Die Staatsregierung erwartet aber bereits unmittelbar nach Ostern ein Überschreiten der Bettenkapazität. Die Stadt Leipzig kann und wird daher voraussichtlich von dieser Öffnungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen.

Die ab Donnerstag sachsenweit geltenden strengen Regelungen können maßgeblich helfen, die Infektionszahlen zu drücken und das Virus zurückzudrängen. Sachsen ist mit einer aktuellen 7-Tage-Inzidenz von 182,3 Neuinfektionen deutschlandweit am zweitstärksten von dem Virus betroffen.

Die Fallzahlen Leipzig, Stand 31.03.2021
Positiv Getestete: bisher insgesamt 17.168 seit 06.03.2020 (+151 zum Vortag)
Aktive Fälle: 1.110 (+61)
In häuslicher Quarantäne (inklusive Kontaktpersonen): 3.221 (-47)

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