Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat knapp drei Millionen Euro für den Erhalt national bedeutsamer oder das kulturelle Erbe prägender Kulturdenkmale in Sachsen bereitgestellt. Die Mittel erhalten in diesem Jahr 17 Denkmale im Freistaat Sachsen. Darunter sind neben Burgen, Herrenhäusern, Kirchen und Kapellen auch Denkmale der Industriegeschichte.

Sie können mit Hilfe der Bundesmittel, die der Freistaat Sachsen in vergleichbarer Höhe kofinanziert, saniert werden. Unter den ausgewählten Denkmalen sind die Mühle Schmidt-Rottluff in der künftigen Kulturhauptstadt Chemnitz, die Michaeliskirche in Leipzig sowie die Jahnhalle in Meißen

Für das Sonderprogramm Denkmalpflege des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung stellt der Freistaat auf Grundlage des nunmehr von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalts in diesem Jahr 15,5 Millionen Euro bereit. Auch die Vorhaben des Denkmalschutzsonderprogramms des Bundes werden aus diesem Haushaltsansatz kofinanziert. Die bedeutsamen und in der Regel ortsbildprägenden Denkmale können durch die Unterstützung um- oder wiedergenutzt werden und erstrahlen in neuem Glanz.

„Sachsen ist ein Denkmalland. Darauf sind wir stolz. Es ist uns aber auch Erbe und Verpflichtung. Denkmale machen uns unsere Geschichte bewusst und helfen, sie zu bewahren. An ihnen wird aber nicht nur die Vergangenheit sichtbar. Sie regen auch zu neuen Vorhaben an, mit denen wir unser Land entwickeln“, sagte Staatsminister Thomas Schmidt. „Nicht zuletzt aber trägt die Sanierung von Denkmalen dazu bei, traditionelle Arbeitsweisen und handwerkliches Geschick zu entwickeln und zu bewahren.“

Hintergrund:

Der Bund unterstützt mit dem Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Denkmale“ und mit dem Denkmalschutzsonderprogramm den Erhalt wertvoller Denkmale bundesweit. Das Denkmalpflegeprogramm wird jährlich aufgelegt und vom Bundesverwaltungsamt bewilligt. Das Denkmalschutzsonderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Monika Grütters, wird in unregelmäßigen Abständen beschlossen – nun zum zehnten Mal. Deutschlandweit wurden dafür insgesamt 70 Millionen Euro ausgereicht.

Voraussetzung für die Bundesförderung ist eine Förderung in entsprechender Höhe durch die Länder. Die Bewilligung erfolgt durch das Landesamt für Denkmalpflege, das als zuständige Fachbehörde hier durch die Verzahnung von fachlicher Prüfung und Bewilligung auch Synergieeffekte geriert.

Projekte mit Angabe zur Höhe der Bundesfördermittel:

Stadt Chemnitz:
Johanneskirche in Chemnitz-Reichenbrand (218 468 Euro)

Mühle mit Wohnteil von Schmidt-Rottluff in Chemnitz-Rottluff (64 000 Euro)

Kattundruckerei (ehemalige Kattundruckmanufaktur Schüffner) in Chemnitz-Zentrum (100 000 Euro)

Bahnkraftwerk (Kesselöfen) im ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerk (RAW) in Chemnitz-Hilbersdorf (100 000 Euro)

Gleisanlagen im Sächsischen Eisenbahnmuseum in Chemnitz-Hilbersdorf
(97 350 Euro)

Stiftskirche in Chemnitz-Ebersdorf (197 249 Euro)

Stadt Leipzig:
Michaeliskirche Leipzig-Nord (177 000 Euro)

Erzgebirgskreis:
ehemaliges »Schwarzes Casino« in der Blaufarbenfabrik „Schindlers Werk“ in Zschorlau(150 000 Euro)

Landkreis Görlitz:
Gutsspeicher Großhennersdorf in Herrnhut (187 500 Euro)

Zinzendorf-Schloss Berthelsdorf in Herrnhut (207 700 Euro)

Landkreis Meißen:
Jahnhalle Meißen (194 383 Euro)

Landkreis Mittelsachsen:
Rittergut Hohenfichte in Leubsdorf (300 000 Euro)

Kirche Topfseifersdorf in Königshain-Wiederau (200 000 Euro)

Vogtlandkreis:
Herrenhaus des ehemaligen Rittergutes Bösenbrunn (300 000 Euro)

Landkreis Zwickau:
St. Johanniskirche Obercrinitz in Crinitzberg (248 000 Euro)

Bismarckturm in Glauchau (200 000 Euro)

Alte Kapelle auf dem Friedhof in Meerane (42 900 Euro)

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