Die Stadt Leipzig hat jetzt den ersten Zuwendungsbescheid zur Unterstützung eines möglichen Corona-Modellprojektes versandt. Empfänger ist das „Modellprojekt Kultur (Projektträger: LiveKommbinat Leipzig e.V.; unterstützt vom DASistLEIPZIG Netzwerk), zu dem sich verschiedene städtische und freie Kunst- und Kultureinrichtungen zusammengeschlossen haben und an Öffnungsszenarien in Pandemiezeiten arbeiten. Die Initiative aus dem Kulturbereich hatte auf den entsprechenden Interessenbekundungsaufruf der Stadt reagiert.

Die Stadt unterstützt Modellprojekte bei deren Bildung, nicht aber bei der unmittelbaren Antragstellung beim Freistaat oder dem geplanten Betrieb. Den Antrag verantworten die Initiativen selbst, die Stadt prüft diese jedoch als zuständige Behörde. Modellprojekte werden trotz aktuell sinkender Inzidenzwerte und anstehender Lockerungen als Chance angesehen, Öffnungsszenarien zu testen und zu ermöglichen – wie etwa in der Innenraumgastronomie.

Ulrich Hörning, Bürgermeister und Beigeordneter für Allgemeine Verwaltung, sagt: „Ich freue mich, dass im Ergebnis guter und intensiver Abstimmungen auch innerhalb der Stadtverwaltung nunmehr die ersten Mittel fließen werden. In den kommenden Tagen werden wir voraussichtlich noch drei weitere Initiativen unterstützen und so auch in den Bereichen Gastronomie und Tanzschulen Öffnungsperspektiven entwickeln können.“

Insgesamt sollen vier mögliche Modellprojekten gefördert werden: Neben den Kulturschaffenden auch die Initiative „Leipzig tanzt“ von Leipziger Tanzschulen sowie zwei Projekte unterschiedlicher Gastronomiebetreiber („Open GastroLE“, „Gastro Leipzig International“).

Daneben engagiert sich die Stadt Leipzig beim Freistaat, um das rechtlich notwendige Einvernehmen für das Modellprojekt „Sportveranstaltungen Leipzig“ herzustellen. Dahinter stehen die Fußballer von RB Leipzig und die Handballer des SC DHfK Leipzig, welche die Möglichkeiten und Grenzen von Sportveranstaltungen mit Gästen in Leipzig eruieren möchten.

Modellprojekte sind nach der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung – soweit es das Infektionsgeschehen erlaubt – zulässig, wenn sie der der Untersuchung des Infektionsgeschehens und der diskriminierungsfreien Erprobung von Corona-Testkonzepten dienen. Auch der Test digitaler Systeme zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Kontaktnachverfolgung ist dabei möglich. Die Modellprojekte müssen wissenschaftlich begleitet werden. Weitere Informationen, auch zu den geförderten Projekten, gibt es online unter www.leipzig.de/modellprojekte-corona.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar