Der Bundesrat hat sich am Freitag (25.6.) mit verschiedenen Fragen der Tierhaltung und des Tierschutzes befasst. So beschloss die Länderkammer eine Änderung des Baugesetzbuches, um Tierwohlinvestitionen zu erleichtern. Mit der Neuregelung sollen zukünftig erforderliche Umbauten vereinfacht werden. Hintergrund: Ab 2028 dürfen Sauen nur noch kurze Zeit in Kastenständen fixiert und müssen überwiegend in der Gruppe gehalten werden.

Dazu Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: „Tierschutz ist eine große gesellschaftliche Aufgabe. Die breite Forderung nach mehr Tierschutz adressiert vor allem die Landwirtschaft. Vor etwa einem Jahr haben wir eine Perspektive in der Sauenhaltung geschaffen und das Ende des sogenannten Kastenstands zumindest eingeläutet. Dazu gehört begleitend auch, Investitionen in Stallumbauten zu erleichtern und bürokratische Hürden abzubauen.

Denn die Landwirtschaftsbetriebe müssen die gewachsenen Ansprüche an die Tierhaltung auch umsetzen können. Die Anpassungen des Baugesetzbuches sind daher eine notwendige Selbstverständlichkeit. Die heute vorgelegte Gesetzesänderung ist allerdings nur das absolute Minimum. Ich hätte mir ein deutlich stärkeres Signal von der Bundesregierung für eine zukunftsgerichtete tiergerechte Haltung aller Nutztiere gewünscht. So war es ursprünglich auch angedacht.

Hier wurde eine große Chance vertan, flächendeckend in allen Bestandsställen für Mastschweine, Rinder und Geflügel Verbesserungen zu erzielen. Das Versprechen, dass den Tieren mit erleichterten Stallumbauten Zugang zur frischen Luft und Auslauf gewährt wird, wurde nicht eingehalten. Das ist sehr enttäuschend.“

Günther ist als sächsischer Landwirtschaftsminister in diesem Jahr Vorsitzender der Agrarministerkonferenz.

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