Das Landgericht Leipzig hat heute die Entscheidung in Sachen des Aktionsnetzwerkes gegen das Compact Magazin im Wege einer einstweiligen Verfügung erlassen. Damit darf das Compact Magazin bei einer Strafe bis zu 250.000 € nicht mehr behaupten, dass sich am Aktionsnetzwerk gewaltbereite Gruppen beteiligen.

Die mündliche Verhandlung dazu hatte bereits vor zwei Wochen stattgefunden. Kurz zuvor hatte das Landgericht in einem anderen Verfahren eine einstweilige Verfügung zugunsten von Irena Rudolph-Kokot erlassen, die in einem Telegram-Kanal der sogenannten Bürgerbewegung Leipzig verunglimpft worden war.

„Der Erfolg zeigt auch, dass das Aktionsnetzwerk, an dem neben Parteien auch Kirchen, Gewerkschaften und viele zivilgesellschaftliche Gruppen partizipieren, mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Der immer wieder auftretende Versuch, das Netzwerk und seine Partner:innen zu diffamieren, ist damit gescheitert. Unsere Arbeit ist in der Demokratie wichtig und wir werden auch weiterhin nicht nur gegen Menschenfeindlichkeit demonstrieren, sondern auch, wenn es nötig ist, über die Gerichte gehen“, so Irena Rudolph-Kokot für das Aktionsnetzwerk.

„Das Verbreiten von falschen Tatsachenbehauptungen ist eine Straftat, die zivilrechtlich zu einem Unterlassungsbegehren führt. Das Gericht hat damit dem Antrag des Aktionsnetzwerkes stattgegeben und klargestellt, dass das Compact Magazin nicht einfach rufschädigende Behauptungen aufstellen kann. Wir gehen davon aus, dass trotzdem das Compact Magazin Beschwerde einlegen und das Urteil nicht akzeptieren wird“, so Rechtsanwalt Jürgen Kasek.

„Gerade das Compact Magazin, dass als Zentralorgan im Scharnierbereich zwischen Rechtsextremismus, der Neuen Rechten und Nationalkonservativen gilt, ist dafür bekannt, immer wieder mit Behauptungen Stimmungen zu machen. Es sind aufgrund dessen mehrere Verfahren gegen das Magazin anhängig. Es geht darum, deutlich zu machen, dass diese Art des Vorgehens nichts mit Journalismus sondern mit Denunziation zu tun hat“, so Marco Böhme, MdL Die Linke, der an der Verhandlung für das Netzwerk teilgenommen hatte.

Hintergrund: In der Mai-Ausgabe, des rechtsextremen Magazins, hatte dieses in einem Artikel über den Rechtsanwalt des Netzwerkes Jürgen Kasek behauptet, dass dieser Mitglied des Aktionsnetzwerkes sei und sich daran unter anderen auch gewaltbereite Gruppen beteiligen. Daraufhin hatte das Aktionsnetzwerk durch seinen Anwalt auf Unterlassung geklagt und nunmehr Recht bekommen.

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