Nach der Neuordnung des früheren Bewohnerparkbereichs „E“ im Waldstraßenviertel in die zwei neuen Bewohnerparkbereiche „E“ und „G“ stellt das Ordnungsamt den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Gewerbetreibenden die neuen Bewohnerparkausweise beziehungsweise neue Ausnahmegenehmigungen aus.

Diese kommen erst mit Inkrafttreten der verkehrsrechtlichen Anordnungen zum Tragen – also wenn die Bewohnerparkbereiche entsprechend neu beschildert sind. Dies ist für Herbst vorgesehen. Um den Aufwand für die Betroffenen so gering wie möglich zu halten, übersendet das Sachgebiet Genehmigungen diese Dokumente unaufgefordert an die bisherigen Inhaber solcher Ausweise bzw. Genehmigungen. Dies geschieht zeitnah und rechtzeitig vor Inkrafttreten der Bewohnerparkbereiche.

Somit ist es für die Betroffenen mit Inkrafttreten der neuen verkehrsrechtlichen Anordnung möglich, wieder dort kostenfrei zu parken, wo auf einem Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen die Aufschrift „Bewohner mit Parkausweis Nr. E bzw. G frei“ ersichtlich ist. Bei der Gültigkeit des neuen Bewohnerparkausweises wird die bei der Ersterteilung angewandte zeitliche Staffelung des Gültigkeitszeitraumes übernommen und die neuen Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende werden erneut als Jahresgenehmigung erteilt.

Bei der Umstellung werden die bei der erstmaligen Erteilung erhobenen Gebühren für die Erteilung der neuen Ausweise und Genehmigungen vollständig angerechnet. Damit entstehen für den Einzelnen keine finanziellen Einbußen.

Wer sich in der Zwischenzeit ein neues Fahrzeug mit neuem Kennzeichen zugelegt hat oder umgezogen ist, sollte mit dem Sachgebiet Genehmigungen Kontakt aufnehmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen unter den Telefonnummern 0341 123-8531, 123-3434 und 123-8797 für Fragen zur Verfügung, auch eine E-Mail an genehmigung@leipzig.de ist möglich.

Die notwendigen Unterlagen für die Beantragung des Bewohnerparkausweises sind auf der Website www.leipzig.de/bewohnerparken zusammengestellt.

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