Per Allgemeinverfügung werden die gesamte Grundschule Mitte und in der Grundschule Großstädteln die Klassenstufen zwei, drei und vier bis einschließlich 26. November geschlossen. Eine Notbetreuung wird ab dem 22. November angeboten.

Da es derzeit keine Regelung für eine Notbetreuung seitens des Freistaates Sachsen gibt, haben wir uns als Stadt dazu entschieden eine Notbetreuung auf Grundlage einer Dienstanweisung zu organisieren. Die Notbetreuung findet für Grundschulen und Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Markkleeberg in der Zeit von 07:00 bis 15:00 Uhr statt.

Eine Notbetreuung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn beide Personensorgeberechtigten oder der alleinige Personensorgeberechtigte bzw. in Fällen der Umgangsregelungen der zur Antragsstellung aktuell Personensorgeberechtigte in bestimmten Berufen tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind/ist. Das betrifft vorwiegend medizinische und pädagogische Berufe sowie Berufe zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Die detaillierte Liste entnehmen Sie dem Elternbrief.

Die Antragstellung erfolgt formlos bei der jeweiligen Einrichtungsleitung von Hort oder Kindertagesstätte.

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