Seit Anfang März 2020 wurden 36.463 (+ 299 zum Vortag) Infektionen im Kreisgebiet über PCR-Tests nachgewiesen. Derzeit befinden sich 2.050 Personen in Quarantäne, darunter 1.592 Infizierte. Bislang wurden im Landkreis Leipzig 431 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Corona-Virus bekannt.

In den Dokumenten finden Sie die Verteilung der Infektionsfälle in den Städten und Gemeinden und den Verlauf der Inzidenz. Laut RKI beträgt die 7-Tage-Inzidenz  für den Landkreis Leipzig 322,8 das entspricht 834 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen. Hier finden Sie den Verlauf der Inzidenzwerte im Landkreis Leipzig und Freistaat Sachsen sowie die aktuelle Bettenauslastung in den Krankenhäusern.

Aktuelle Situation in den Kitas und Schulen -> weitere Informationen hierzu . Unter www.coronavirus.sachsen.de sowie den folgenden Links gibt es Informationen zu den geltenden sächsischen Corona-Regelungen und zu den neuen Quarantäneregeln im Landkreis Leipzig

Infizierte Personen: Wenn Sie positiv getestet wurden, müssen Sie sich unverzüglich in Quarantäne begeben. Falls das positive Ergebnis von einem Antigenschnelltest stammt, sind Sie verpflichtet eine PCR-Test durchführen zu lassen und ihren Hausangehörigen und engen Kontaktpersonen das positive Testergebnis mitzuteilen.

Bei einem positiven PCR-Test meldet sich das Gesundheitsamt bei Ihnen. Bitte haben Sie etwas Geduld, durch das hohe Infektionsgeschehen ist dies meist erst in ein paar Tagen möglich. Bei gesundheitlichen Beschwerden ist Ihr Hausarzt der erste Ansprechpartner. Hier finden Sie weitere Informationen zur Quarantäne und vieles andere

Impftermine – Gemeinsam gegen die 4. Welle

-> Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen.

Im Landkreis Leipzig wird in folgenden Arztpraxen geimpft: https://www.kvs-sachsen.de/buerger/corona-virus/impfende-praxen/#c8586895

Termine der Impfteams

– Anmeldung für Borna, Grimma, Wurzen und Markkleeberg erforderlich

  • Impfungen zu Silvester und Neujahr: Markkleeberg Rathaus am 31.12. 2021 von 9-12 Uhr und am 01.01.2022 von 12-16 Uhr ->  Wurzen Schweizergarten am  31.12. von 9-12 -> Geithain Rosental 9 am 31.12.2021 von 9 – 12 Uhr und am 01.01.2022 von 12-16 Uhr.
  • NEU 29.12.2021 Kitzscher Sportlerheim von 9-17 Uhr
  • Neu 29.12.2021 Geithain, Jugendtreff R9 Rosental 9 von 9 – 17 Uhr (Anmeldung)
  • 30.12.2021 KAP Zwenkau, ehem. Kartoffelhaus von 9-17 Uhr
  • Neu 30.12.2021 Geithain, Jugendtreff R9 Rosental 9 von 9 – 17 Uhr (Anmeldung)
  • Neu 30.12.2021 Turnhalle Elstertrebnitz, D62, Terminvergabe über Dr.Wait-App „IMPFAKTION Turnhalle Elstertrebnitz“
  • Neu 08.01.2022 Turnhalle Elstertrebnitz, D62, ab 9 Uhr nur  mit Anmeldung unter 034296-72825
  • Feste Impfzentren in Borna, Grimma, Wurzen, Markkleeberg und Geithain – Anmeldung ist erforderlich

Bitte bringen Sie ihre Chipkarte, ihren Ausweis oder Pass, sowie – falls vorhanden – ihr gelbes Impfbuch mit.

Corona-Notfall-Verordnung wird angepasst

In Anlehnung an den Beschluss der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Vertretern der Länder wird Sachsen die Corona-Notfall-Verordnung ändern. Die neue Verordnung tritt am 28. Dezember 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 9. Januar 2022.

Die bestehenden Schutzmaßnahmen gelten im Wesentlichen weiter. Folgende Anpassungen wurden mit Blick auf die besonders ansteckende Omikron-Variante vorgenommen:

  • Künftig ist u.a. in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Behörden und bei körpernahen Dienstleistungen FFP2-Maske oder vergleichbaren Atemschutzmaske Pflicht. Dies gilt auch für Sitzungen von Gremien und Parteien und ähnlichen Veranstaltungen, die nicht online stattfinden können. Kinder bis 6 Jahre sind weiterhin von der Maskenpflicht befreit. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 16 Jahre ist eine medizinische Maske ausreichend.
  • Private Zusammenkünfte, an denen allein geimpfte und genesene Personen teilnehmen, bleiben zulässig, wenn insgesamt nicht mehr als zehn Personen anwesend sind. Bisher waren 20 Personen erlaubt. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bleiben bei der Zählung unberücksichtigt.
  • Personen, die an einer Beerdigung teilnehmen, müssen weiterhin einen Impf- Genesenen-, oder Testnachweis erbringen. Die maximale Teilnehmerzahl wird aber auf 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt.

Die geänderte Verordnung wird unter dem folgenden Link veröffentlicht: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

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