Zum Dritten Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts (Drs 7/7991), welches am Mittwoch im Sächsischen Landtag beraten und beschlossen wird, führt der SPD-Innenpolitiker Albrecht Pallas aus: „Durch die Dritte Kommunalrechtsnovelle stärken wir die kommunale Familie und die Bürgerbeteiligung. Das ist wichtig und richtig, denn die Kommunen sind die Herzkammern unserer Demokratie.”

Mit dem Gesetz schaffen wir endlich Rechtssicherheit für virtuelle Ratssitzungen und im Bereich der optionalen Hauptamtlichkeit für kommunale Wahlbeamtinnen und -beamte. Das ist gerade mit Blick auf die anstehenden Kommunalwahlen wichtig“, betont Pallas.

Im Januar hatten die Koalitionsfraktionen einen umfassenden Änderungsantrag auf den Weg gebracht. Zur Intention führt der SPD-Innenpolitiker am Montag aus: „Unser Änderungsantrag basierte auf Rückmeldungen aus der kommunalen Praxis zum Gesetzentwurf der Staatsregierung und den Anmerkungen bei der Anhörung zur Novelle bei der letzten Sitzung des Innenausschusses. Zentral war für uns, dass die kommunale Familie und die Bürgerbeteiligung deutlich gestärkt werden. Daher haben wir den Entwurf nachgeschärft.”

„Mit der Digitalisierung der kommunalpolitischen Arbeit setzen wir die Segel in Richtung Zukunft, auch über die Pandemie hinaus. Wichtig ist, die Kommunen handlungsfähig zu halten und dabei die ehrenamtliche Arbeit von Gemeinde- oder Kreisrät:innen zu erleichtern und zu stärken. Deshalb schaffen wir auch im Bereich der Aufstellung von ausstehenden Jahresabschlüssen sowie bei der Verlängerung von finanziellen Entscheidungsgrundlagen Abhilfe“, so Pallas zu einem Kernanliegen der Novelle abschließend.

Mehr zur 3. Kommunalrechtsnovelle: https://www.spd-fraktion-sachsen.de/wir-staerken-die-kommunale-familie-und-die-buergerbeteiligung/

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar