Am vergangenen Dienstag wurde die Abschiebung des 26-jährigen Mohammad in Leipzig abgebrochen. Obwohl er seit sieben Jahren in Deutschland lebt, in Leipzig arbeitete und ein Teil der Stadtgesellschaft ist, sollte er nach Jordanien zurückgebracht werden. Im Zuge der Polizeimaßnahme verletzte Mohammad sich selbst und wurde bis zum Sonntag in der Universitätsklinik behandelt. Dort wurde er von einem großen Polizeiaufgebot bewacht.

Am gestrigen Montag wurde er in den Abschiebeknast in Dresden verbracht. Die Hafteinrichtung in der Hamburger Straße war seit März aufgrund von Personalmangel geschlossen und eröffnete erst am 5. September 2022 wieder.

Juliane Nagel, Sprecherin der Linksfraktion für Asylpolitik, erklärt: „Wieder wollen die sächsischen Behörden einen gut integrierten, unbescholtenen Menschen hinauswerfen, obwohl dieser hier eine Zukunft hat. Es ist schwer nachvollziehbar, dass ein Mensch, der seit so langer Zeit in Leipzig lebt, abgeschoben werden soll.

Selbst seine Arbeit in der Lukas-Bäckerei konnte Mohammad nicht fortführen, da ihm die Ausländerbehörde die Beschäftigungserlaubnis entzogen hatte – und damit auch den Weg in ein Bleiberecht über eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung. Ich appelliere an die Landesregierung und die Leipziger Ausländerbehörde, jetzt Wege in ein Bleiberecht zu finden.

Ich wiederhole zudem meine Kritik an der schwarz-grün-roten Regierungskoalition, die einen Vorgriff auf den Chancenaufenthalt, wie er auf Bundesebene voraussichtlich im Dezember 2022 in Kraft treten soll, ablehnt. Menschen, die bis zum 1. Januar 2022 nur den unsicheren Status der Duldung hatten, sollen mit dieser Gesetzesänderung ein einjähriges Aufenthaltsrecht auf Probe erhalten.

Dies soll als Brücke in ein längerfristiges Bleiberecht dienen. Neun Bundesländer schützen bereits jetzt Menschen, die unter diese neue Regelung fallen. Sachsen lehnt das jedoch kategorisch ab. Für Mohammad und auch viele andere wäre der Chancenaufenthalt eine klare Lösung! Wenn Grüne und SPD den Abschiebungsversuch von Mohammad verurteilen, ist das nicht glaubwürdig, denn sie haben es versäumt, sich als Regierungsbeteiligte durchzusetzen.

Im Mittelpunkt steht nicht zuletzt auch Mohammads Gesundheit. Offensichtlich war er so verzweifelt, dass er sich selbst verletzte. Ich bezweifle, dass eine Bewachung im Krankenhaus mit einem überdimensionierten Polizeiaufgebot, die massive Einschränkung der Privatsphäre und gar nicht die Überstellung in Abschiebehaft seiner Gesundheit zuträglich sind.“

Empfohlen auf LZ

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar