Verstehen kann bis auf ausgemachte Ausländerhasser keiner mehr wirklich, was da rings um Mohammad K.s Abschiebung geschieht. Statt die Deportation im Sinne des neuen „Chancen-Aufenthaltes“ abzubrechen und ihn aus der Universitätsklinik nach Hause zu entlassen, wurde K. am heutigen 19. September von Einsatzbeamten in Zivil in die Dresdner Abschiebehaft verbracht. Längst solidarisieren sich neben täglichen Demos in Leipzig nun auch Krankenhausmitarbeiter/-innen mit dem ehemaligen Bäckereimitarbeiter, während sein Rechtsanwalt im Hintergrund um ein Einsehen bei der Landesdirektion Sachsen kämpft.

Die vergangenen Tage waren keine guten für Mohammad K. Nach einer neuen Gesetzesvorlage im Bund konnte er sich bereits am rettenden Ufer fühlen, als am 13. September 2022 sächsische Einsatzpolizisten versuchten, ihn in der Alfred-Kästner-Straße abzuholen. Eingebettet in eine familiäre Umgebung hatte K. es „versäumt“, sich einen neuen, jordanischen Pass zu besorgen, nachdem seine alten Papiere abgelaufen waren.

Der Grund dafür: das berechtigte Misstrauen von Menschen, deren Status trotz regelmäßigen eigenen Einkommens und einer festen Arbeitsstelle oft seit Jahren nur „geduldet“ lautet, dass genau dieser neue Pass der letzte Punkt vor der Abschiebung sein könnte. Denn genau so gingen die Ausländerbehörden oft genug in jenen Fällen vor, wenn sich „vollziehbar ausreisepflichtige“ Menschen an die Anordnungen hielten.

So gab es Fälle, in denen die Abschiebung direkt mit der Vorlage des gültigen Passes erfolgte.

Mohammad K. wählte also die fast schon logische Nichtkooperation aus Angst vor der Behörde, die über sein Leben entscheidet und erhielt prompt die Untersagung, weiter bei einem Leipziger „Lukas“-Bäcker zu arbeiten. Dann folgte der Abschiebeversuch am 13.09.2022, bei welchem er mit Suizid drohte und sich lieber selbst verletzte, statt sich der erzwungenen Ausreise zu beugen.

Laut einem Video, welches unter anderem bei Twitter kursiert, ließen es sich die herbeigerufenen SEK-Beamten trotz der Kooperationsbereitschaft des deutsch sprechenden, verletzten Mannes nicht nehmen, ihn am Ende zu überwältigen.

Am Morgen des 19. September nun holten ihn Polizeikräfte aus dem Universitätsklinikum, um ihn nach Dresden in Abschiebehaft zu überführen. Setzt sich dieser Weg in Form einer wirklichen Abschiebung nach Jordanien fort, könnte sich der Fall Mohammad K.s als die unsinnigste Aktion der sächsischen Behörden unter vielen unsinnigen Abschiebungen herausstellen.

Dabei könnten die Behörden den Vorgang jederzeit beenden, wenn er nicht als eher ideologisch statt rational motiviert in die neuere Geschichte Sachsens eingehen soll.

Weg eins sei, so Mohammad K.s Anwalt Robin Michalke auf LZ-Nachfrage, dass die Ausländerbehörde unter einer Begründung, warum die Abschiebung nicht gehe, diese von sich aus abbrechen kann. Diese liegt zwar eigentlich seit der Äußerung von Suizidgedanken und der Selbstverletzung am 13. September 2022 vor, drang jedoch nicht durch.

Aber auch die Landesdirektion Sachsen kann als weisungsbefugte Landesbehörde noch immer den eingeleiteten Vorgang der Abschiebung Mohammad K.s beenden. Und für diesen Abbruch seitens der Behörden selbst gibt es sogar hinreichende Gründe, welche sich aus dem neuen „Chancen-Aufenthalt“-Gesetz der Ampelkoalition ergeben.

Festgelegt und erstmals detailliert ausgeführt wurde das Vorhaben im Koalitionsvertrag der SPD, Grünen und FDP bereits 2021. Hier findet sich auf Seite 110 unter dem Anstrich „Aufenthalts- und Bleiberecht“ genau jene „Chancen-Aufenthalts“-Regelung, welche am 16. September 2022 mit weiteren Verbreiterungsvorschlägen den Bundesrat passierte. Und für welche „Herr K. fast ein Musterbeispiel“ sei, so Anwalt Michalke.

Denn schon im Koalitionsvertrag ist im Kern festgelegt, dass alle Menschen, welche „seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen“, ein Jahr eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, um in einem gesicherten Lebensumfeld eventuell fehlende Papiere nachreichen, eine reguläre Ausbildung beginnen oder schlicht eine Arbeit aufnehmen (und behalten) zu können.

Damit wolle man einerseits die „Ketten-Duldungen“ und die Unsicherheit von rund 224.000 Menschen in Deutschland beenden, andererseits aber auch der Wirtschaft zumindest teilweise die Personalfindung oder schlicht den Erhalt von Mitarbeiter/-innen erleichtern.

Für gut integrierte Jugendliche bis 27 Jahre gelten sogar nur drei Jahre des geduldeten Aufenthaltes, um in den Genuss der Neuregelung zu kommen. Mohammad K. ist 26, lebt seit sechs Jahren in Deutschland und hat davon vier gearbeitet. Der Bundesrat hat in seinen Erweiterungsvorschlägen vom 16.09.2022 (Video) an den Bund sogar die Stichtagsregelung gestrichen und will so die Gruppe der 136.000 direkt Betroffenen zum 1. Januar 2022 durch eine zeitliche Ausdehnung noch vergrößern.

Auf die Frage, wie also ein erstmals 2021 beschriebenes, rot-grün-gelbes Gesetzesvorhaben für Mohammed K. schon vor Inkrafttreten eine erste Wirksamkeit entfalten könnte, kommt Rechtsanwalt Robin Michalke gegenüber LZ auf eine gewisse Bindekraft auch eines neuen Gesetzes zu sprechen.

Dabei beruft sich Michalke auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1999. In diesem habe das Gericht in einer Asylrechtsfrage festgelegt, dass „wenn eine Härtefallregelung beschlossen oder konkretisiert wurde, sichergestellt sein muss, dass eine betroffene Person auch davon Gebrauch machen kann.“

Übersetzt: Der Staat sollte also schon vor dem abschließenden Inkrafttreten eines Gesetzes nicht mehr gegen den angestrebten Willen dieser Neuregelungen handeln. Also nicht während der Gesetzesbeschluss, welcher Mohammad K. direkt betrifft, bereits im Deutschen Bundesrat behandelt wird, Herrn K. abschieben, wenn er bei der rückwirkenden Gültigkeit des Gesetzes genau davon positiv betroffen wäre und bleiben könnte.

Übrigens ein gewichtiger Grund, warum bereits neun Bundesländer Menschen im Status wie Mohammad K. seit Bekanntwerden des Gesetzesvorhabens spätestens seit dem 6. Juli 2022 durch eine Verkündung der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nicht mehr zur Abschiebung vorsehen. Auch, da der Wille der Neuregelung ihre feste Integration in Deutschland und – mal für Konservative formuliert – ihre dauerhafte Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt zum Ziel hat.

Dass Sachsen hingegen genau mit Mohammad K. einen Fall herausgreift, bei welchem in etwa einem Monat keine Abschiebung mehr möglich ist, lädt zum Spekulieren ein.

Am Naheliegendsten ist leider der politische Wille im CDU-geführten Innenministerium, der hier angesiedelten Landesdirektion Sachsen und in der Leipziger Ausländerbehörde.

Auch unter dem neuen Innenminister Armin Schuster will man sich offenbar gegen jede wirtschaftliche Vernunft in Zeiten des branchenübergreifenden Personalmangels, in einem Bundesland mit rund 30 Prozent AfD-Sympathisanten, bloß nicht bei einer Freundlichkeit gegenüber auch nach Jahren der Integration als „Ausländer“ geframten Personen erwischen lassen.

„Noch ist Herr K. in Deutschland“, entgegnet Michalke dieser naheliegenden Erklärungen seitens der LZ zum Vorgang. Und: Die Frage, ob diese Abschiebung „notwendig ist, ist offen und sollte beantwortet werden.“

https://twitter.com/JaworeckSandra/status/1571847857401139201

Wirkliche Gründe für diese bewusste De-Integration und die aufwendige Deportation eines Menschen, der mittlerweile über die etwa 200 Menschen starke Umgebungsstruktur hinaus sogar in einem Schreiben von Mitarbeiter/-innen des Leipziger Universitätsklinikums offene Unterstützung erfährt, gibt es keine mehr. Zumindest, wenn man Rassismus und Ausländerfeindlichkeit in den sächsischen Behörden bei diesem täglich prominenter werdenden Leipziger Fall mal ausklammert.

Zur Not müsse man auch um die „nicht einfache“ Rückkehr K.s auch nach einer Abschiebung kämpfen, so Michalke abschließend. Wohl wissend, dass sich Deutschland dann gern mit bis zu 48-monatigen Wiedereinreisesperren zur Wehr setzt.

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