Das gute Verhältnis und die enge Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat und der jüdischen Glaubensgemeinschaft wird weiter gefördert und gepflegt. Der Sächsische Landtag stimmte am Mittwoch einem entsprechenden Gesetzentwurf der Staatsregierung zu.

Dem neuen Staatsvertrag zwischen dem Freistaat und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden zufolge wird die Landesleistung für die religiösen und kulturellen Bedürfnisse einschließlich rabbinischer Belange von 2025 an jährlich insgesamt 2,1 Millionen Euro betragen. Zugleich wurden die Vermittlung jüdischen Lebens und jüdischer Kunst als Förderziele in den geänderten Staatsvertrag aufgenommen.

Staatskanzleichef Oliver Schenk sagte im Landtag: „Mit dem neuen Staatsvertrag setzen wir ein kraftvolles Signal zur Förderung und zum Schutz des jüdischen Lebens. Der Änderungsvertrag wird dazu beitragen, das jüdische Leben und das kulturelle Erbe des Judentums in Sachsen zu bewahren und zu pflegen.“

Schenk verwies auch auf den Terroranschlag der Hamas und das Erstarken des Antisemitismus in Deutschland. Für viele Jüdinnen und Juden sei die Angst ein ständiger Begleiter. „Unsere Verfassung garantiert die Religionsfreiheit – und die Staatsregierung wird sie mit allen Mitteln schützen.“ Es gehe neben Strafverfolgung und erhöhten Schutzmaßnahmen auch um Prävention. Der Staatsminister appellierte zugleich an alle Demokraten, sich den Antisemiten entgegenzustellen.

Mit dem neu gefassten Vertrag entspricht der Freistaat Sachsen seiner besonderen Verantwortung für das jüdische Leben in unserem Land, die aus der Geschichte Deutschlands erwachsen ist.

Die vorgesehene Zahlung von künftig insgesamt 2,1 Millionen Euro pro Jahr umfasst nunmehr auch finanzielle Mittel für Sicherheitsdienstleistungen und Wachschutz. Aktuell beträgt die jährliche Landesleistung 1,07 Millionen Euro.

Im neuen Vertrag sind weitere Punkte enthalten, die für das Zusammenwirken von Freistaat und Landesverband bedeutsam und prägend sind. So gibt es bereits seit 2019 einen Beauftragten für Jüdisches Leben. Zudem wurde das Fach Jüdische Religion als ordentliches Schulfach an ausgewählten Stützpunktschulen eingeführt.

Der erste Vertrag zwischen Freistaat und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden war vor knapp drei Jahrzehnten geschlossen worden, am 7. Juni 1994. Auf dieser Grundlage wurde er bereits in der Vergangenheit drei Mal angepasst.

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